WEKO: SDA musst eine Busse von 1,88 Mio Franken bezahlen

WEKO: SDA musst eine Busse von 1,88 Mio Franken bezahlen

Weko-Direktor Rafael Corazza.

Bern – Die Wettbewerbskommission (WEKO) verhängt gegen die Schweizerische Depeschenagentur AG (SDA) eine Busse in der Höhe von 1,88 Millionen Franken. Die SDA hat mehreren Medienunternehmen Exklusivitätsrabatte gewährt und dadurch ihre Konkurrenz im Wettbewerb behindert. Das Verfahren konnte durch eine einvernehmliche Regelung abgeschlossen werden, wie die WEKO in einer Mitteilung schreibt.

Die Untersuchung habe ergeben, dass die SDA im Zeitraum von Ende 2008 bis Anfang 2010 mit ausgewählten Medienunternehmen aus der Deutschschweiz Abonnementsverträge mit Exklusivitätsrabatten abgeschlossen hat. Diese Rabatte waren an die Bedingung geknüpft, dass die entsprechenden Medien den News-Basisdienst ausschliesslich von der SDA bezogen und nicht gleichzeitig den entsprechenden Dienst von AP Schweiz abonnierten.

Marktbeherrschende Stellung missbraucht
Die SDA war schon vor der Einstellung der Aktivitäten von AP Schweiz Anfang 2010 die dominierende Nachrichtenagentur auf dem Schweizer Markt, deren News-Basisdienst von nahezu sämtlichen Schweizer Medien genutzt wurde. Seither bietet nur noch die SDA einen News-Basisdienst für Schweizer Medien an. Durch die Gewährung von Exklusivitätsrabatten hatte die SDA ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht und ihre damalige Konkurrentin AP Schweiz in unzulässiger Weise im Wettbewerb behindert.

Einvernehmliche Regelung
Die WEKO hat mit Entscheid vom 14. Juli 2014 eine zwischen ihrem Sekretariat und der SDA getroffene einvernehmliche Regelung genehmigt und die SDA mit einer Sanktion von 1,88 Millionen Franken belegt. Die SDA verpflichtet sich in der einvernehmlichen Regelung, mit ihren Kunden keine Exklusivbezugsvereinbarungen mehr abzuschliessen. Darüber hinaus verpflichtet sich die SDA, ein transparentes Rabattsystem anzuwenden sowie den verschiedenen Medien diskriminierungsfreien Zugang zu ihren Diensten zu gewähren. Damit soll sichergestellt werden, dass die SDA alle Medien in der Schweiz gleich behandelt und so den Wettbewerb auf den nachgelagerten Medien- und Werbemärkten nicht verfälscht.

Die SDA hat von Beginn an mit den Wettbewerbsbehörden kooperiert. Dies hat die WEKO bei der Sanktionsbemessung strafmildernd berücksichtigt, wie sie abschliessend festhält. (WEKO/mc/pg)

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