Weko stellt Untersuchung «Kosmetikprodukte» ein

Kosmetik

Weko: Untersuchte Wettbewerbsbeschränkungen beeinträchtigen Wettbewerb nicht erheblich.

Bern – Die Wettbewerbskommission Weko stellt die Untersuchung «Kosmetikprodukte» ein. Sie beurteilt die untersuchten vertikalen Wettbewerbsabreden in Vertriebsverträgen für Kosmetikprodukte, die über Kosmetikinstitute abgesetzt werden, als eine unerhebliche Wettbewerbsbeschränkung.

Mit Verfügung vom 21. Oktober 2013 entschied die Weko, die Untersuchung i.S. Kosmetikprodukte, die primär über Kosmetikinstitute abgesetzt werden, einzustellen. Die untersuchten Wettbewerbsbeschränkungen (Gebietsschutzabreden, Behinderungen des Online-Handels und Preisempfehlungen) beeinträchtigen den Wettbewerb nicht in erheblichem Masse.

Problematische Vertragsklauseln freiwillig angepasst
Zu diesem Schluss kam die Weko namentlich unter Berücksichtigung der sehr geringen Marktanteile der Untersuchungsadressatinnen, der tiefen Marktkonzentration und der eher bescheidenen internationalen Preisunterschiede. Darüber hinaus haben die Untersuchungsadressatinnen die problematischen Vertragsklauseln freiwillig angepasst, die Preisempfehlungen explizit als unverbindlich deklariert und ihre Abnehmer entsprechend informiert. (Weko/mc/ps)

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