Swatch-CEO Nick Hayek.
Neuenburg – Die Wettbewerbskommission Weko eröffnet eine Untersuchung gegen den Uhrenkonzern Swatch. Diese soll zeigen, ob der von der Swatch Group angekündigte Ausstieg aus der Belieferung gewisser Komponenten für mechanische Uhrwerke gegen das Kartellgesetz verstösst, wie Medienmitteilungen der Weko und der Swatch Group zu entnehmen ist.
Die Untersuchung war von der Swatch Group angestossen worden, die den Kontakt mit den Wettbewerbsbehörden gesucht hatte, wie es in den Mitteilungen heisst. Gleichzeitig hat die Weko für die Dauer der Untersuchung vorsorgliche Massnahmen erlassen. Damit soll verhindert werden, dass der Wettbewerb auf den betroffenen Märkten nachhaltig beeinträchtigt wird.
Alternative Bezugsquellen abklären
Swatch plant, die Lieferung mechanischer Uhrwerke und Assortiments – das sind regulierende Bestandteile eines mechanischen Uhrwerks – an Drittabnehmer vollständig einstellen. Die Weko-Untersuchung soll nun zeigen, ob dieses Verhalten einen «kartellrechtlich unzulässigen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung» darstellt. Insbesondere will die Weko in ihrer Untersuchung prüfen, ob alternative Bezugsquellen zur Swatch Group bestehen und in welchem Zeitraum solche aufgebaut werden könnten. Dabei habe die Swatch ihre Bereitschaft zu einer einvernehmlichen Lösung im Sinne einer stufenweisen Lieferreduktion signalisiert, so die Kommission.
Vorsorgliche Massnahmen
Die vorsorglichen Massnahmen sehen vor, dass die Swatch ihre Drittkunden vorerst in vollem Umfang weiter beliefern muss. Ab dem Jahr 2012 kann der Uhrenkonzern seine Lieferung mechanischer Uhrwerke auf 85% und von Assortiments auf 95% der Menge reduzieren, die 2010 bezogen wurde. Gleichzeitig sistiert die Weko ihre im September 2009 eröffnete Untersuchung gegen die Swatch Tochter ETA Manufacture Horlogère Suisse betreffend mechanischer Uhrwerke, wie es weiter heisst. Diese könne durch die Ergebnisse der neu eröffneten Untersuchung massgeblich beeinflusst werden, begründet die Weko die Sistierung. (awp/mc/upd/ps)