Weko veranlasst Erdgas-Durchleitung in der Zentralschweiz

Weko-Direktor Patrik Ducrey. (Foto: SRF)

Bern – Die Wettbewerbskommission (Weko) setzt ein Zeichen für die Öffnung des Gasmarkts. Die Behörde veranlasst in der Zentralschweiz die Durchleitung über die Erdgasnetze für Drittlieferanten. Die Endkunden sollen künftig den Anbieter frei wählen können.

Die Energie Wasser Luzern Holding AG (ewl) und die Erdgas Zentralschweiz AG (EGZ) hätten bisher ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht, teilte die Weko am Donnerstag mit. Sie werden mit 2,6 Millionen Franken gebüsst.

EGZ und ewl hatten zuvor einer Drittlieferantin die Durchleitung über ihre Rohrleitungsnetze zur Belieferung von bestimmten Kundengruppen verweigert. Damit hätten sie den Endkunden die freie Wahl des Lieferanten verunmöglicht. EGZ und ewl beliefern selbst Endkunden in der Zentralschweiz mit Erdgas.

Die beiden Versorgungsunternehmen kooperieren mit der Weko. Sie hätten sich einvernehmlich verpflichtet, künftig sämtlichen an ihre Netze angeschlossenen Endkunden den Lieferantenwechsel zu ermöglichen. Die Weko habe bei der Bemessung der Sanktion berücksichtigt, dass EGZ und ewl von sich aus ihr Netzgebiet öffneten.

Vollständige Öffnung
Mit ihrem Entscheid öffne die Weko den Erdgasmarkt in der Zentralschweiz vollständig, schreibt die Behörde weiter. Dieser Schritt habe eine vergleichbare Signalwirkung wie der Entscheid gegen die Freiburger Elektrizitätswerke von 2001, mit dem der Elektrizitätsmarkt gestützt auf das Kartellgesetz geöffnet wurde.

Dem Weko-Sekretariat lägen weitere Anzeigen gegen Gasnetzbetreiber vor. Es sei möglich, dass die Behörde zusätzliche Untersuchungen in diesem Bereich eröffnen werde. Der Weko-Entscheid kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

Firmen kritisieren Busse
Die ewl und die EGZ akzeptieren gemäss einer Stellungnahme den Entscheid der Weko. Die gegen sie verhängte Busse sei jedoch nicht gerechtfertigt. Gemäss ewl-Chef Stephan Marty fallen die beiden Firmen in der Frage der Marktöffnung «zwischen Stuhl und Bank zweier konkurrierender Behörden».

Die ewl und EGZ kritisieren die im Gasmarkt bestehenden Rechtsunsicherheiten. Schliesslich werde beim Bund noch an einem Gasversorgungsgesetz gearbeitet. Derweil führe die Liberalisierung der Gaswirtschaft auf dem Weg des Kartellgesetzes zu unkoordinierten Marktmodellen der Gasversorger. Ein Gasmarktgesetz sei dringender denn je, sagte Marty. (awp/mc/ps)

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Energie Wasser Luzern Holding AG
Erdgas Zentralschweiz AG

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