Bern/Zürich – Die schrittweise Liberalisierung des Gasmarktes hat eine Hürde genommen. Die von Anbietern und Industriekunden geschlossene Verbändevereinbarung über die Belieferung von Grosskunden wird von der Wettbewerbskommission (Weko) nicht grundsätzlich in Frage gestellt.
Die Behörde hat nach Vorabklärungen beschlossen, auf eine Untersuchung der Verbändevereinbarung zu verzichten. Weko-Sprecher Patrik Ducrey bestätigte am Freitag auf sda-Anfrage Angaben des Verbandes der Schweizerischen Gasindustrie. Die Weko behalte sich aber vor, Einzelfälle auf diskriminierende Wirkung zu überprüfen.
Freiwillige Vereinbarung
Die Verbändevereinbarung wurde von der Gaswirtschaft mit Industrievertretern und unter Beizug des Bundesamts für Energie (BFE) auf freiwilliger Basis ausgearbeitet. Sie regelt den Netzzugang für Dritte und ermöglicht es seit Anfang Oktober 2012 Grosskunden, Erdgas bei Dritten zu beschaffen und an ihren Produktionsstandort durchzuleiten.
Die Zutrittsschwelle für den Netzzugang soll schrittweise reduziert werden. Dafür gebe es wirtschaftliche und technische Gründe, so wie dies auch im europäischen Gasmarkt der Fall sei, schreibt der Verband. Es bestünden langfristige Verträge, um die Versorgungssicherheit des Landes zu gewährleisten.
Branchenverband erfreut
Der Branchenverband zeigte sich zwar erfreut über den Verzicht auf eine Untersuchung. Mit dem Entscheid der Weko, künftig Einzelfälle zu beurteilen, stelle sich aber die Frage, ob Rechtssicherheit ohne eine gesetzliche Regelung geschaffen werden könne.
Es sei nun Aufgabe des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), möglichst rasch eine praxisnahe Lösung zu erarbeiten und umzusetzen, die das Sanktionsrisiko eliminiere, forderte der Verband. (awp/mc/ps)