Weko will kartellrechtskonformes Verhalten am Arbeitsmarkt stärken
Bern – Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) ist auf Anhaltspunkte für unzulässige Wettbewerbsabreden auf dem Arbeitsmarkt gestossen. Mit noch zu erarbeitenden sogenannten «Best Practices» für arbeitsrechtlichen Akteure will die Behörde dagegen vorgehen.
In einer Ende 2022 eröffneten Vorabklärung hat das Weko-Sekretariat festgestellt, dass über 200 Firmen aus verschiedenen Branchen über Jahre hinweg regelmässig detaillierte Informationen zu Löhnen, Lohnentwicklungen, Lohnnebenleistungen und weiteren Arbeitsbedingungen austauschten haben, wie es in einem Communiqué vom Donnerstag heisst. Damit lägen Indizien für unzulässige Absprachen vor.
Insbesondere seien Absprachen unter Unternehmen über Löhne und Lohnbestandteile oder Abwerbeverbote unter dem Kartellgesetz problematisch, schreibt die Weko weiter. Nicht betroffen seien dagegen Vereinbarungen unter Sozialpartnern, wie etwas bei Gesamtarbeitsverträgen.
Eine formelle Untersuchung will die Weko aber nicht einleiten. Stattdessen wolle das Weko-Sekretariat einen engen Austausch mit den Sozialpartnern, Behörden und weiteren interessierten Kreisen suchen. Im Anschluss sollen «Best Practices» für ein kartellrechtskonformem Verhalten auf dem Arbeitsmarkt ausgearbeitet werden. Damit soll für den Arbeitsmarkt und seine Akteure schneller und effizienter Rechtssicherheit geschaffen werden, heisst es weiter.
Die Weko geht gegen volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen vor. Darunter falle auch der Schutz von Arbeitnehmenden gegenüber Absprachen von Arbeitgebern. «Lohnabsprachen können zu sinkenden Löhnen und Lohnnebenleistungen führen und negative Auswirkungen auf Produktion und nachgelagerte Preise haben», begründet die Weko ihr Engagement. Zudem könnten koordinierte Abwerbeverbote die Dynamik des Arbeitsmarkt verringern, mit negativen Auswirkungen auch auf die Löhne, die Produktivität und Innovationen. (awp/mc/ps)