Welche Massnahmen fallen und was noch bleibt

Welche Massnahmen fallen und was noch bleibt
In Gesundheitseinrichtungen gilt bis Ende März eine Maskentragpflicht. (Photo by Prasesh Shiwakoti (Lomash) on Unsplash)

Bern – Der Bundesrat hat am Mittwoch die Massnahmen zum Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus und vor den wirtschaftlichen Folgen ab dem (morgigen) Donnerstag weitgehend aufgehoben. Nur weniges bleibt noch, etwa die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln. Eine Übersicht:

Diese Massnahmen fallen weg

ZERTIFIKATSPFLICHT: In Restaurants, Betrieben wie Kinos und Theater und an Veranstaltungen wird die Zertifikatspflicht aufgehoben. Nur in der Schweiz gültige Zertifikate, zum Beispiel für weder Genesene noch Geimpfte, die Antikörper im Blut nachweisen können, werden nicht mehr ausgestellt.

MASKENPFLICHT: Die Masken dürfen an vielen Orten fallen: In Läden, Restaurants, Betrieben wie Kinos und Theater und an Veranstaltungen wird die Maskentragpflicht aufgehoben.

GROSSANLÄSSE: Die Bewilligungspflicht für Grossanlässe wird aufgehoben.

PRIVATE TREFFEN: Für private Treffen gelten keine Auflagen und maximale Teilnehmerzahlen mehr.

TESTS: Generelle repetitive Tests in Betrieben werden nicht mehr empfohlen und auch nicht mehr vom Bund bezahlt. Regelmässige Reihen-Tests werden nur für Gesundheitseinrichtungen, sozialmedizinische Einrichtungen und für vom Kanton definierte Unternehmen finanziert, die zur kritischen Infrastruktur gehören.

ARBEITSPLATZ: Die Homeoffice-Empfehlung wird aufgehoben. Die Arbeitgeber bleiben aber verantwortlich für den Schutz ihrer Belegschaft, so wie es das Arbeitsgesetz vorsieht. Sie entscheiden, ob weiterhin zuhause gearbeitet wird und ob am Arbeitsplatz Masken getragen werden müssen. Die Schutzbestimmungen für besonders Gefährdete am Arbeitsplatz gelten noch bis Ende März.

ERWERBSAUSFALL: Ab Donnerstag kann kein Erwerbsausfall mehr geltend gemacht werden wegen Betriebsschliessungen, Veranstaltungsverboten, eingeschränkter Erwerbstätigkeit oder weggefallener Fremdbetreuung von Kindern. Die weitgehende Aufhebung dieser Hilfen dürfte zu Minderausgaben von mehreren hundert Millionen Franken führen.

KAPAZITÄTSBESCHRÄNKUNGEN: Die freiwilligen Kapazitätsbeschränkungen in Läden und auch in Seilbahngondeln werden aufgehoben.

LANDESGRENZEN: Die grenzsanitarischen Massnahmen bei der Einreise in die Schweiz entfallen. Es muss weder eine Impfung, eine Genesung noch ein negativer Test nachgewiesen werden, auch das Einreiseformular muss nicht mehr ausgefüllt werden.

Was noch bleibt

BESONDERE LAGE: Der Bundesrat behält die besondere Lage gemäss Epidemiengesetz bis Ende März bei. Die entsprechende Verordnung regelt die noch verbleibenden Schutzmassnahmen – die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gesundheitseinrichtungen und die Isolationspflicht für Menschen, die positiv auf das Coronavirus getestet worden sind.

MASKENPFLICHT: In öffentlichen Verkehrsbetrieben und in Gesundheitseinrichtungen – Ausnahme sind Bewohner von Alters- und Pflegeheimen – gilt bis Ende März eine Maskentragpflicht. Die Kantone können strengere Bestimmungen und auch Ausnahmen für Gesundheitseinrichtungen erlassen. Auch Betriebe können Masken vorschreiben, etwa Arztpraxen oder Coiffeursalons.

TESTS: Für Schulen werden repetitive Tests bis Ende März empfohlen und vom Bund finanziert. Grund ist, dass das Coronavirus unter den Jüngsten weiterhin stark zirkuliert. Einzelne Antigentests werden weiterhin bezahlt. Für PCR-Tests werden die Kosten übernommen für Personen mit Symptomen und enge Kontaktpersonen von positiv getesteten Personen.

ERWERBSAUSFALL: Wer im Veranstaltungsbereich tätig ist und in der Erwerbstätigkeit wegen Schutzmassnahmen massgeblich eingeschränkt ist, kann noch bis Ende Juni Erwerbsausfall beantragen. Dasselbe gilt bis Ende März für Menschen, die wegen Schutzbedürftigkeit ihre Erwerbsarbeit unterbrechen müssen.

ZERTIFIKATE: EU-kompatible Zertifikate für Reisen werden in der Schweiz weiterhin ausgestellt. Auch die Kantone können weiterhin Zertifikate vorschreiben.

ARZNEIMITTEL: Der Bund übernimmt vorerst die Finanzierung bestimmter neuer Arzneimittel, die bei Covid-Patienten mit einem Risiko für einen schweren Verlauf gebraucht werden.

TASK FORCE: Das Beratungsmandat der wissenschaftlichen Taskforce des Bundes endet – auf deren Wunsch – vorzeitig Ende März anstatt wie geplant erst Ende Mai. Die Science Taskforce steht dem Bund seit dem Frühjahr unentgeltlich zur Verfügung. (awp/mc/ps)

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