Wirtschaftskommission drängt auf klare Prüfkriterien bei AIA

Susanne Leutenegger Oberholzer, Basler SP-Nationalrätin. (Foto: SRF)

Bern – Der Bundesrat soll nach transparenten Kriterien prüfen, ob er im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs Daten an andere Länder übermittelt. Das verlangt die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK). Sie fordert auch eine Konsultationspflicht.

Der Bundesrat will den automatischen Informationsaustausch (AIA) über Finanzkonten mit 41 weiteren Staaten und Territorien einführen, darunter China, Russland und den Cayman-Inseln. Die Umsetzung ist für 2018 geplant, die ersten Daten sollen 2019 ausgetauscht werden. Der AIA würde für jeden einzelnen Staat durch einen Bundesbeschluss aktiviert.

Weil Zweifel bestehen, ob alle Staaten die Anforderungen an die Vertraulichkeit und Datensicherheit erfüllen, will der Bundesrat vor dem ersten Datenaustausch einen Lagebericht erstellen und dabei prüfen, ob die Staaten diese tatsächlich erfüllen.

Klare Kriterien
Der Wirtschaftskommission des Nationalrates geht dies zu wenig weit. Der Vorschlag des Bundesrates sei zu unklar und zu wenig spezifisch formuliert, erklärte WAK-Präsidentin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) am Dienstag vor den Bundeshausmedien.

Nach umfassenden Diskussionen habe sich die Kommission ohne Gegenstimmen auf klare Kriterien geeinigt, um Bedenken in Bezug auf Datenschutz und Menschenrechte Rechnung zu tragen. Nach Ansicht der WAK soll damit transparent dargelegt werden, auf welcher Grundlage die Prüfung durch den Bundesrat erfolgt.

Erfahrungen der frühen Anwender
Konkret soll die Landesregierung prüfen, ob der Stand der Vertraulichkeit für die Datensicherheit und den Datenschutz sowie die Rechtsvorschriften im Partnerstaat dem AIA-Standard entsprechen. Weiter dürfen vom Datenaustausch betroffene Personen nicht Verfahren ausgesetzt sein, die nachweisbar schwere Menschenrechtsverletzungen mit sich bringen könnten.

Die Kommission will im Bundesbeschluss auch explizit festhalten, dass der Partnerstaat mit Finanzplätzen, die in Konkurrenz zur Schweiz stehen, den automatischen Informationsaustausch umsetzt. Auf Nachfrage räumte Leutenegger Oberholzer ein, dass die Kommission etwa Hongkong, Singapur oder Luxemburg, aber nicht die USA dazu zähle.

Hoffnungen setzt Leutenegger Oberholzer in die Erfahrungen derjenigen Länder, welche den AIA früher anwenden als die Schweiz (sogenannte Early Adopter). Daraus könne die Schweiz lernen, das stelle eine wichtige Informationsquelle für den Bundesrat dar.

Verstärkte Mitwirkung
Als unzureichend erachtet die WAK die eigenen Mitwirkungsrechte. Der Bundesrat will den Prüfbericht den zuständigen Kommissionen lediglich zur Kenntnis unterbreiten. Die WAK verlangt nun, beim Bericht konsultiert zu werden und Empfehlungen an den Bundesrat abzugeben.

Dieser soll den Entscheid aber selbständig fällen. Ein Antrag, die Empfehlungen der Kommissionen für verbindlich zu erklären, habe keine Mehrheit gefunden, so Leutenegger Oberholzer.

Neuseeland zurückgewiesen
Neben dem Prüfmechanismus behandelte die Kommission auch die einzelnen Beschlüsse mit den 41 Ländern. Davon hiess sie 40 mit wechselnden Mehrheiten gut. Mit 10 zu 9 Stimmen bei 5 Enthaltungen entschied sie im Falle Neuseelands aber die Rückweisung an den Bundesrat. Grund dafür ist das fehlende Sozialversicherungsabkommen mit dem Land, was Schweizer unter gewissen Umständen diskriminiert.

Die Schweiz hatte den AIA im Jahr 2017 mit 38 Ländern und Territorien eingeführt, darunter mit den EU-Staaten. Mit diesen werden 2018 erstmals Daten ausgetauscht. Die Bundesbeschlüsse für die 41 neuen Staaten folgen dem bisherigen Modell. (awp/mc/ps)

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