Witwen bekommen Rente nur noch bis zum 25. Altersjahr des jüngsten Kindes
Bern – Witwen und Witwer sollen künftig bis zum 25. Altersjahr des jüngsten Kindes eine Rente erhalten – unabhängig vom Zivilstand. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. Bisher bekommen Frauen lebenslang eine Rente.
Die bereits laufenden Renten von über 55-jährigen Witwen und Witwern werden allerdings weiter bezahlt. Der Bundesrat wolle die Ungleichbehandlung bei den AHV-Hinterlassenenrenten beseitigen und das System an die gesellschaftliche Entwicklung anpassen, heisst es in der Mitteilung.
Heute bekommen Witwen lebenslange eine Rente, auch wenn sie keine unterhaltsberechtigten Kinder haben. Witwer hingegen erhalten sie nur bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes. 2022 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) diese Ungleichbehandlung der Geschlechter in einem Urteil festgehalten. (awp/mc/pg)