Xstrata steht Klage aus Argentinien ins Haus

Mick Davis

Xstrata-CEO Mick Davis.

Washington/Bern – Der Bergbaukonzern Xstrata steht wegen angeblicher Umweltdelikte und Falschdeklaration von exportierten Mineralien bei seiner argentinischen Tochter «Minera La Alumbrera» im Visier der lokalen Behörden. Da vier laufende Verfahren bisher ergebnislos verliefen, erhebt ein argentinischer Generalstaatsanwalt nun Anklage bei der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte in Washington.

Am 28. März soll die Klage eingereicht werden gegen die Betreiberin der La Alumbrera Mine im Nordwesten Argentiniens, an der Xstrata eine 50%-Aktienbeteiligung hält. Antonio Gustavo Gomez, Generalstaatsanwalt des argentinischen Strafgerichts, tritt als Vertreter der Klägerschaft auf. Sie besteht allen voran aus den Anwohnern der Gold- und Kupfermine, die gemessen an ihrem täglichen Stromverbrauch die grösste Tagbaumine in ganz Argentinien ist.

Umweltverschmutzung und Falschdeklaration
Gomez wirft «Minera La Alumbrera» zum einen vor, Umweltvorschriften verletzt zu haben. Insbesondere handle es sich dabei um die Delikte Gewässer- und Luftverschmutzung, wie er gegenüber der Nachrichtenagentur sda am Montag erklärte. Diese würden durch unsauber entsorgte Chemikalien oder Sprengungen in der Mine verursacht. Von den Verschmutzungen betroffen sind gemäss Gomez über eine Million Menschen in der weiteren Umgebung der Mine. Den argentinischen Staat bezichtigt er in dieser Sache der Komplizenschaft und Vertuschung der wahren Gegebenheiten, weshalb er in Washington auch gegen diesen Klage erhebt.

Der Minenbetreiberin wirft der Generalstaatsanwalt zum anderen vor, falsche Angaben bei den aus der Mine gewonnenen Mineralien zu machen. Wie er sagt, werde der Grossteil der zumeist nach China exportierten Rohstoffe als Kupfer oder Schotter und ein keiner Teil als Gold deklariert. Stichproben hätten aber ergeben, dass sich unter den verschifften Gütern auch wertvolle Mineralien wie Silber, Titanium und andere seltene Erden befänden. Durch diese unter ihrem realen Wert deklarierten Exporte entstünden der lokalen Volkswirtschaft Verluste in der Höhe von rund 17 Mrd USD, sagt Gomez.

Verfahren seit Jahren am Laufen
Gomez ist bereits seit zwölf Jahren damit beschäftigt, den Direktoren der Xstrata-Tochter das Leben schwer zu machen. Sämtliche vier laufenden Verfahren des argentinischen Strafgerichts – das neueste bezüglich der Falschangaben aus dem Jahr 2010 – hätten bisher jedoch keinen Schuldspruch der Angeklagten nach sich gezogen. Dies sei einerseits dadurch begründet, dass die Verantwortlichen von «Minera La Alumbrera» geschickte Verzögerungstaktiken angewendet hätten. Andererseits erklärt dies Gomez mit dem Problem der rechtlichen Belangbarkeit von Tochterfilialen multinationaler Konzerne, die sich aufgrund von verschachtelten Konzernstrukturen ihrer Rechenschaft entziehen könnten.

Umweltdelikt als Menschenrechtsverletzung
Deshalb versucht der Generalstaatsanwalt nun, die mutmasslichen Umweltvergehen als Gefahrendelikte und Menschenrechtsverletzungen geltend zu machen. Er hofft, dass die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte (CIDH) seiner Argumentation folgen wird und ein offizielles Verfahren gegen die Xstrata-Tochter eröffnet. Die CIDH bildet zusammen mit dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte in Costa Ricas Hauptstadt San José das rechtliche System zum Schutz der Menschenrechte in Lateinamerika, ähnlich dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Europa. Die USA und Kanada haben die Konvention zur Durchsetzung des Systems allerdings nicht ratifiziert.

Die in Zug beheimatete Xstrata konnte am Montag auf Anfrage der sda keine Stellungnahme zu den Vorwürfen abgeben. (awp/mc/ps)

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