Bern – Immer mehr AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner sind auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Im vergangenen Jahr ist der Anteil erneut gewachsen. Ende 2014 bezogen insgesamt 309’400 Personen Ergänzungsleistungen, 2,9% mehr als im Vorjahr.
Die Ausgaben für Ergänzungsleistungen stiegen 2014 um 3,3% auf 4,7 Mrd CHF. Das Wachstum liegt damit leicht unter dem Durchschnitt der letzten Jahre, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) schreibt.
Ergänzungsleistungen (EL) werden an Personen mit einer AHV- oder IV-Rente ausgerichtet, deren Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken kann. Es handelt sich um bedarfsabhängige Versicherungsleistungen.
Zunahme bei AHV und IV
Gemäss der am Freitag veröffentlichten Statistik waren 2014 12% der AHV-Rentner und 44% Prozent der IV-Rentner auf eine Ergänzungsleistung (EL) angewiesen. Eine EL zur Altersversicherung erhielten Ende Jahr 192’900 Personen, 3,8% mehr als im Vorjahr. Eine EL zur Invalidenversicherung bezogen 112’900 Personen, 1,3% mehr als im Vorjahr.
Seit sechs Jahren wachsen die Bestände bei den EL zur IV weniger stark als jene bei den EL zur AHV. Der Bestand der EL-Bezüger mit IV-Rente steigt jedoch immer noch, trotz abnehmendem Bestand der IV-Rentnerinnen und -Rentner.
Eine wichtige Rolle spielen Ergänzungsleistungen für Heimbewohnerinnen und -bewohner. Im letzten Jahr wohnten 23% aller Personen mit EL im Heim. Sie erhielten im Durchschnitt einen monatlichen Betrag von 3’200 CHF, gut dreimal mehr als Personen zu Hause. Etwa die Hälfte aller Personen im Heim ist auf EL angewiesen. Seit 1997 liegen jedoch die Zuwachsraten der EL-Bezüger im Heim tiefer als jene der Personen mit EL zu Hause.
Grosse kantonale Unterschiede
Je nach Kanton werden Ergänzungsleistungen unterschiedlich beansprucht. Im Kanton Appenzell Innerrhoden bezogen nur 7% der AHV-Rentner eine EL, im Kanton Tessin waren es 19%. Neben dem Tessin weisen alle Westschweizer Kantone sowie Basel-Stadt hohe EL-Bezugsquoten auf.
Zu den Kantonen mit einer niedrigen Quote gehören neben Appenzell Innerrhoden auch Nidwalden, Zug und Wallis. In diesen Kantonen beanspruchen weniger als 8% der Personen im Rentenalter eine EL.
Bei den IV-Rentnerinnen und -Rentnern ist die EL-Quote bei den 20- 35-jährigen Personen am höchsten. Weil jüngere Invalide nicht oder nur kurz erwerbstätig waren, verfügen sie über kleine Renten. Zudem wohnen sie häufiger im Heim und haben deshalb höhere Kosten zu tragen. Umgekehrt ist es bei den AHV-Rentnerinnen und -Rentnern. Je älter sie sind, umso eher beziehen sie EL. (awp/mc/ps)