Zur Rose Group: Boni auf rezeptpflichtige Arzneimittel sind zulässig

Walter Oberhänsli

Walter Oberhänsli, CEO und VR-Delegierter Zur Rose Group AG. (Foto: zvg)

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden: Das deutsche Festpreissystem für EU-ausländische Versandapotheken im Zusammenhang mit der Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel verstösst gegen den freien Warenverkehr. Das Urteil wird die Versandnachfrage und damit den eingeschlagenen Wachstumskurs der Zur Rose-Gruppe positiv beeinflussen.

Rezeptpflichtige Arzneimittel unterliegen in Deutschland der Festpreisbindung. Mit Inkrafttreten der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes im Oktober 2012 waren auch EU-ausländische Versandapotheken und damit auch die in den Niederlanden beheimatete Zur Rose-Tochter DocMorris an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung gebunden. In seinem heutigen Urteil stellt der Europäische Gerichtshof fest, dass sogenannte Boni auf Rezept für EU-ausländische Versandapotheken zulässig sind.

Patientenfreundliches Urteil
Walter Oberhänsli, CEO der Zur Rose-Gruppe, freut sich über das patientenfreundliche Urteil: «Mit unserem Geschäftsmodell stehen wir seit jeher für mehr Wettbewerb, sowohl bei der Versorgung der Patienten als auch beim Preis.» Mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes kann DocMorris Preisvorteile wieder weitergeben, von denen insbesondere chronisch erkrankte Menschen mit einem hohen Arzneimittelbedarf profitieren. Für immer mehr Menschen ist die Hauszustellung ihrer Arzneimittel durch eine registrierte und seriöse Versandapotheke eine echte Erleichterung. «Dieser Trend wird sich in den nächsten Jahren noch verstärken», ist Oberhänsli überzeugt.

Der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten ist für die Zur Rose-Gruppe ein profitables Kerngeschäft, zu welchem DocMorris rund ein Drittel des Gruppenumsatzes beisteuert. Die Versandapothekengruppe will hier wieder ein zweistelliges Wachstum erzielen. Vor diesem Hintergrund lancierte DocMorris Mitte September eine deutschlandweite TV-Kampagne mit Fokus auf die Zielgruppe chronisch Erkrankte. Walter Oberhänsli betont: «Die Aufhebung des Rabattverbots wird die Wachstumszielsetzungen für den forcierten Ausbau unserer europäischen Marktführerschaft zusätzlich begünstigen.» (Zur Rose Group/mc/ps)

 



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