Zuschlag für grünen Strom und Gewässerschutz weiter 0,45 Rp/kWh

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Bern – Für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und den Gewässerschutz bezahlen die Schweizer Stromkonsumentinnen und -konsumenten auch im Jahr 2013 einen Zuschlag von 0,45 Rappen pro Kilowattstunde.

Seit Anfang 2009 wird in der Schweiz Strom aus erneuerbaren Energien mit der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) gefördert. Alle Stromkonsumentinnen und -konsumenten bezahlen dafür einen Zuschlag pro verbrauchte Kilowattstunde. Im Juni 2010 hatte das Parlament mit der Änderung des Energiegesetzes entschieden, dass dieser Zuschlag ab 2013 bedarfsgerecht auf maximal 0,9 Rappen/kWh erhöht werden kann. Seit 2012 wird ausserdem ein Zuschlag von 0,1 Rappen/kWh zur Finanzierung von Gewässerschutzmassnahmen erhoben (Revision Gewässerschutzgesetz vom Dezember 2009).

Einnahmen von 257 Mio Franken
Das UVEK hat nun entschieden, den Zuschlag zur Finanzierung der KEV und der Gewässerschutzmassnahmen für das Jahr 2013 unverändert auf 0,45 Rappen/kWh zu belassen (0,35 Rp/kWh für KEV, 0,1 Rp/kWh für Gewässerschutz). So werden 2013 rund 200 Millionen Franken für die Finanzierung der Massnahmen gemäss Energiegesetz sowie rund 57 Millionen Franken für Gewässerschutzmassnahmen generiert.

Obwohl derzeit über 19‘000 Projekte  auf der KEV-Warteliste stehen, kann das gesetzliche Maximum des Zuschlags (0,9 Rappen pro KWh) derzeit nicht ausgeschöpft werden. Gründe dafür sind, dass einerseits viele der Wasser- und Windkraftwerke, die den KEV-Zuschlag erhalten haben, noch in langwierigen Bewilligungsverfahren stecken und andererseits, dass der Zubau von Photovoltaik-Anlagen gemäss Energiegesetz derzeit noch mittels Jahres-Kontingenten (2012 rund 50 Megawatt) limitiert werden muss. (BFE/mc/pg)

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