Zugewanderte verdrängen laut Seco inländische Arbeitskräfte nicht
Bern – Die Zuwanderung aus der EU richtet sich nach dem Arbeitsmarkt und geht nicht zu Lasten der übrigen Bevölkerung. Zu diesem Schluss kommt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) auch in seinem jüngsten Bericht. Die Gewerkschaften pochen auf Lohnschutz.
«Wir stellen fest, dass die Arbeitsmarktintegration von EU-Bürgerinnen sehr gut gelingt», sagte Staatssekretärin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch am Dienstag vor den Medien in Bern. «Und wir stellen auch fest, dass sie nicht zu Ungunsten der Ansässigen gelingt.»
Damit bestätige sich erneut, dass die befürchteten negativen Auswirkungen der Zuwanderung für Einheimische nicht eingetroffen seien. Zuletzt ist die Zuwanderung zurückgegangen: 2017 wanderten aus EU- und EFTA-Ländern unter dem Strich 31’250 Personen ein, 11 Prozent weniger als im Vorjahr und 50 Prozent weniger als im Rekordjahr 2013.
Ein Befund rückt zudem die hohe Zuwanderung früherer Jahre in ein neues Licht: Von den Personen, die 2009 in die Schweiz kamen, sind fünf Jahre später gut die Hälfte wieder ausgereist. Offensichtlich sei nicht davon auszugehen, dass Zuwanderer dem Arbeitsmarkt in jedem Fall längerfristig erhalten blieben, heisst es im Bericht.
Wirtschaftliche Erholung
Besonders stark zurückgegangen ist in letzter Zeit die Zuwanderung aus Südeuropa. Den Grund sieht das Seco in der wirtschaftlichen Erholung in dieser Region. An Bedeutung gewonnen hat die Zuwanderung aus Osteuropa.
Im laufenden Jahr dürfte sich die Erholung der Schweizer Wirtschaft fortsetzen. Allerdings zeichnet sich kein Wiederanstieg der Zuwanderung ab: Der Wanderungssaldo ging in den ersten Monaten gegenüber dem Vorjahr erneut zurück. Wegen des gleichzeitigen Wirtschaftsaufschwungs im EU-Raum dürften es Schweizer Unternehmen tendenziell schwerer haben, Arbeitskräfte aus dem EU-Raum zu rekrutieren, heisst es im Bericht.
Nachfrage nach Fachkräften
Das Seco betont, dass die Zuwanderung in den letzten Jahren eine wichtige Rolle zur Deckung der Nachfrage nach Arbeitskräften gespielt habe, vor allem jener nach gut ausgebildeten Fachkräften. Auch für einfachere Tätigkeiten gab es aber einen Arbeitskräftebedarf. Die Daten zeigen ausserdem, dass EU-Zuwanderer mit Hochschulabschluss zu einem grossen Teil eine anspruchsvolle Tätigkeit ausüben.
Der Direktor des Arbeitgeberverbandes, Roland Müller, stellte fest, dies entkräfte die immer wieder geäusserte Befürchtung, dass hoch qualifizierte Zuwanderer zu Dumpinglöhnen in Positionen arbeiteten, für die sie überqualifiziert seien. Er betonte, es könne keine Verdrängung von inländischen Arbeitskräften festgestellt werden, «nicht einmal im Tessin und in der Westschweiz».
Weniger oft in der Sozialhilfe
Der Arbeitgeber-Direktor hob ferner hervor, dass die Vorstellung falsch sei, Zuwanderer bezögen nach kurzer Zeit Sozialhilfe. Gemäss dem Bericht sind Zuwanderer – vor allem jene aus Süd- und Osteuropa – zwar einem erhöhten Arbeitslosigkeitsrisiko ausgesetzt. Sie beziehen aber seltener Sozialhilfe als die übrige Bevölkerung.
Im Jahr 2016 bezogen 5,5 Prozent der zugewanderten Personen aus EU- und EFTA-Ländern Arbeitslosentaggelder. Gesamtschweizerisch lag der Durchschnitt bei 3,3 Prozent, für Schweizerinnen und Schweizer bei 2,4 Prozent. Sozialhilfe bezogen 2 Prozent der Zuwanderer, während der gesamtschweizerische Durchschnitt bei 3,2 Prozent und jener der Schweizerinnen und Schweizer bei 2,6 Prozent lag.
Dumpinglöhne nicht selten
Die Gewerkschaften ziehen die Ergebnisse nicht in Zweifel. Zu wenig beleuchtet werden aber aus ihrer Sicht Kurzaufenthalter, Grenzgänger sowie ausländische Firmen, die ihre Dienstleistungen in der Schweiz erbringen. Jährlich arbeiteten rund 120’000 ausländische Selbständige und Entsandte in der Schweiz, stellte Daniel Lampart vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) fest. Bei diesen würden besonders viele Dumpingfälle aufgedeckt.
Die Schweiz habe die höchsten Löhne in Europa, gab Lampart zu bedenken. Sie brauche deshalb auch die besten Flankierenden Massnahmen zu deren Schutz. Der Druck auf die Löhne sei eine Realität. Bei jeder fünften Lohnkontrolle seien im vergangenen Jahr Unterbietungen aufgedeckt worden.
Lohnschutz in Gefahr
Die Gewerkschaften sehen nach Äusserungen der Bundesräte Ignazio Cassis und Johann Schneider-Ammann den Lohnschutz in Gefahr. Zur Debatte steht eine mögliche Lockerung der 8-Tage-Regel. Gemäss dieser müssen Unternehmen aus der EU einen Auftrag in der Schweiz mindestens 8 Tage vorab den Schweizer Behörden melden.
Lampart stellte jedoch klar, dass es den Gewerkschaften nicht nur darum geht. Im Zentrum stehe die Frage, ob die Schweiz ihre Löhne eigenständig schützen könne – oder ob die EU-Kommission und der EU-Gerichtshof mitreden könnten.
Staatssekretärin Ineichen-Fleisch stellte dazu lediglich fest, die Flankierenden Massnahmen hätten sich bewährt und seien weiterhin nötig. Die Löhne müssten künftig im gleichen Ausmass geschützt sein wie bisher. (awp/mc/ps)