Bern – Die von Bundesrätin Doris Leuthard eingesetzte Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative hat ihre Arbeit aufgenommen. Sie hat den Auftrag, zunächst die drängendsten Fragen zu klären und sodann die auf Gesetzesstufe nötigen Anpassungen vorzubereiten. Die Vertreter der Arbeitsgruppe, die unter der Leitung des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) steht, brachten an ihrer ersten Sitzung ihre Anliegen ein und erörterten die Fragen, die prioritär angegangen werden sollen.
Die Annahme der Zweitwohnungsinitiative hat zahlreiche Anpassungen zur Folge. So muss das Raumplanungsgesetz auf den neuen Verfassungsartikel abgestimmt werden. Dabei stellen sich rechtliche Fragen, die der Initiativtext nicht eindeutig beantwortet. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, vordringlich den Zweitwohnungsbegriff zu konkretisieren und zu prüfen, wie die Übergangsbestimmungen zu verstehen sind und wie die Umsetzung auszugestalten ist.
Was passiert mit bestehenden Gebäuden?
Die vom ARE geleitete Arbeitsgruppe muss zudem klären, wie mit den bestehenden Gebäuden zu verfahren ist. Ziel ist, die drängendsten Fragen bis kurz nach den Sommerferien soweit möglich auf Verordnungsstufe zu klären. In zweiter Priorität hat die Arbeitsgruppe auch den Auftrag, die auf Gesetzesstufe nötigen Anpassungen vorzubereiten.
Die Vertreter der Arbeitsgruppe legten im Rahmen einer Auslegeordnung dar, wie sie die Situation einschätzen und wo sie dringlichen Handlungsbedarf sehen. Sie waren sich einig, dass die Umsetzung der Initiative unter Wahrung der verfassungsrechtlich massgebenden Grundsätze erfolgen soll. Mitte April wird die Arbeitsgruppe weitere Kreise anhören, um sich aus erster Hand über deren Anliegen informieren zu lassen.
Zusammensetzung der Arbeitsgruppe
Die Arbeitsgruppe steht unter der Leitung des ARE. Ihr gehören Vertreter des Initiativkomitees, der kantonalen Bau- und Planungsdirektorenkonferenz (BPUK), der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK), der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK), der Schweizerischen Kantonsplanerkonferenz (KPK), des Schweizerischen Gemeindeverbandes (SGV) und der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) sowie ein Tourismusexperte der Uni St.Gallen und Vertreter des Bundesamts für Justiz (BJ), des Bundesamts für Statistik (BFS), des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) sowie des Staatsekretariats für Wirtschaft (SECO) an. (ARE/mc/pg)