Zweitwohnungen: Bergkantone fordern Prüfung von Entschädigungen
UVEK-Vorsteherin Doris Leuthard.
Bern – Die Bergkantone sehen nach der Annahme der Zweitwohnungsinitative ihre wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten beschnitten. Sie wollen deshalb, dass geprüft wird, wie sie für den ihnen aufgezwungenen Landschaftsschutz entschädigt werden könnten.
Kompensationen wegen der wirtschaftlichen Beschneidung seien zwar keine harte Forderung, sagte Fadri Ramming, designierter Geschäftsführer der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK), am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Aber solche Ausgleiche müssten geprüft werden – «das meinen wir ernst.» Eine konkrete Vorstellung, wie solche Abgeltungen vom Tal in die Bergkantone fliessen könnten, haben die Bergkantone noch nicht. «Wir haben nach der Annahme der Initiative keinen Plan B in der Schublade», sagte Ramming. Möglichkeiten sieht er etwa in den Ausführungsbestimmungen zur Initiative, im Gesetz über Natur und Heimatschutz oder beim Finanzausgleich (NFA).
Grosse Unsicherheit – auch wegen Leuthard
Vordringlicher als die Diskussion über Entschädigungen ist gemäss Ramming allerdings, dass die «gegenwärtig grossen rechtlichen Unsicherheiten» rasch aus dem Weg geräumt werden. Unklar sei etwa, was als Zweitwohnung im Sinne der Initiative gelten soll. Auch Bundesrätin Doris Leuthard habe am Abstimmungssonntag zur Verwirrung beitragen, sagte Ramming. So sei ihre Aussage, wonach in Gemeinden, die bereits über der 20-Prozent-Quote liegen, ein Baustopp gelte, nach Ansicht der Bergkantone unzutreffend. Vielmehr könnten gemäss Übergangsbestimmungen im Initiativtext noch bis zum 31. Dezember 2012 Baubewilligungen ausgestellt werden. (awp/mc/ps)