Zweitwohnungen: Ständerat erlaubt Umnutzung aller erhaltenswerten Bauten

Zweitwohnungen: Ständerat erlaubt Umnutzung aller erhaltenswerten Bauten

«Willkür wird Tür und Tor geöffnet»: Ständerätin Verena Diener. (Foto: parlament.ch)

Bern – Nicht nur geschützte Bauten sollen in Zweitwohnungen umgewandelt werden dürfen, sondern alle, die als erhaltenswert gelten. Das hat der Ständerat am Mittwoch bei der Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative beschlossen. Welche Bauten erhaltenswert sind, lässt er offen.

Dieser Entscheid bliebe den Baubehörden der Gemeinden überlassen. Damit drohe eine uneinheitliche Rechtsanwendung, der Willkür werde Tür und Tor geöffnet, warnte Verena Diener (GLP/ZH). «Jeder Hausbesitzer hält seine Immobilie für erhaltenswert.» Auch Bundesrätin Doris Leuthard riet davon ab, Umnutzungen in so weitem Umfang zuzulassen.

Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass nur in geschützten Baudenkmälern oder in ortsbildprägenden Bauten in geschützten Ortsbildern Zweitwohnungen eingerichtet werden dürfen, falls das Gebäude anders nicht erhalten werden kann. Die Mehrheit wollte aber den von Abwanderung betroffenen Gebieten weiter entgegenkommen.

Schub für Randregionen
Dort zerfalle die Bausubstanz, weil keine Investitionen getätigt würden, sagte Martin Schmid (FDP/GR). In den touristischen Hotspots sei dies anders, weil dort die Umnutzung schon stattgefunden habe. Auch Stefan Engler (CVP/GR) sah in der Lockerung eine «zentrale Bestimmung für die strukturschwachen Gebiete».

Deren Anliegen setzte sich mit Stichentscheid des Präsidenten mit 22 zu 21 Stimmen durch. Den Rustici-Artikel, dank dem als landschaftsprägend geschützte Bauten ausserhalb von Bauzonen umgenutzt werden können, weichte der Ständerat hingegen nicht weiter auf. Schmid hatte «im Sinne einer Klarstellung» verlangt, dass ausserhalb der Bauzone die Bestimmungen des Zweitwohnungs-Gesetzes gar nicht gelten sollten.

Quersubventionierung für Hotels
Auch der Hotellerie ist der Ständerat bei der Umsetzung der Initiative weit entgegengekommen. Zunächst stimmte er dem Antrag des Bundesrats zu, dass Hotelbetriebe neue Zweitwohnungen bauen und auch verkaufen dürfen, falls sie ihr Überleben nachweislich nur mit diesen Einnahmen sichern können. Die Fläche der Wohnungen soll auf 20% der gesamten Hotelfläche beschränkt werden.

Nach dem Willen des Ständerats sollen Hotels aber zusätzlich auch Zweitwohnung zur Vermietung bauen dürfen. Deren Fläche soll bis zu 33% der Hotelfläche betragen dürfen. Nach Ansicht von Leuthard verträgt sich diese Erweiterung nicht mit dem Zweitwohnungs-Artikel. Der Ständerat bewege sich damit auf «verfassungsmässig sehr dünnem Eis», sagte sie.

Die Bestimmung wurde jedoch auch von Linken und Grünen mitgetragen. Damit würden die Hotellerie gestärkt und das Überleben von Betrieben gesichert, sagte Diener. Im Gegenzug lehnte der Ständerat aber die vom Bundesrat vorgeschlagene Umnutzung nicht überlebensfähiger Hotels in Zweitwohnungen ab.

Engler warnte davor, dass dadurch falsche Anreize gesetzt werden könnten. Die Hotellerie werde dadurch nicht gestärkt, Hotelbetten gingen verloren. Im Laufe der Debatte stellte sich dann jedoch heraus, dass Hotels ohnehin als Zweitwohnungen umgenutzt werden können, falls es sich um erhaltenswerte oder ortsbildprägende Bauten handelt.

Schon zuvor hatte der Ständerat die Regel für touristisch bewirtschaftete Wohnungen gelockert. Diese sollen trotz Zweitwohnungsverbot gebaut werden dürfen, wenn sie auf einer kommerziellen Plattform zur kurzzeitigen Vermietung angeboten werden.

Die Debatte wird am Nachmittag fortgesetzt. Noch nicht diskutiert hat die kleine Kammer insbesondere über die Umnutzung von Erst- in Zweitwohnungen und die Übergangsbestimmungen. (awp/mc/ps)

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