Crowdinvesting: AMERIA erreicht eine Million, BaFin greift ein

Ameria-Gründer Albrecht Metter (Bild: Ameria)

Heidelberg – „Natürlich waren wir optimistisch, aber dass wir in so kurzer Zeit die die Million geknackt haben, hat selbst uns überrascht“, kommentiert AMERIA-Gründer Albrecht Metter den Stand der laufenden Crowdfunding-Kampagne. Innerhalb einer Woche sammelte das Heidelberger Technologieunternehmen über die Plattform Companisto eine Million Euro Wachstumskapital ein.

Scheinbar hat die Kampagne einen Nerv getroffen. Die Nachfrage ist riesig, denn die Schwarminvestoren  haben erkannt: die von AMERIA entwickelte Technologie verfügt über ein enormes Zukunftspotenzial. Gebremst wird die Euphorie nur durch die enge Auslegung des Kleinanlegerschutzgesetzes durch die BaFin, die das Finanzierungsvolumen auf 1,4 Millionen Euro begrenzt hat.

„Virtual Promoter“ – Eine Erfolgsgeschichte „Made in Germany“
Seit Ende 2016 steht AMERIAs Virtual Promoter in den ersten Geschäften. Zu den Kunden zählen zum Beispiel Media Saturn, Microsoft oder Lego. Aber auch andere namenhafte Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen. Das Unternehmen erzielte im Geschäftsbereich Virtual Promoter ein Umsatzwachstum von 167 Prozent (2014 – 2016). Bereits 70 Mitarbeiter arbeiten im Technologie-Unternehmen. Um das weitere Wachstum zu finanzieren und die globale Nachfrage zu befriedigen, hat AMERIA eine Crowdinvesting-Kampagne auf Companisto gestartet. Investoren können sich dort mit Wagniskapital an dem Unternehmen beteiligen.

„Wir haben eine Crowdinvesting-Plattform genutzt, weil wir einerseits die Schnelligkeit und Transparenz digitaler Finanzierungsrunden, andererseits die Kontakte der Crowd nutzen können bei der Generierung von neuen Kundenkontakten. Daher haben wir über Companisto eine zweite Finanzierungsrunde gestartet“, so AMERIA-Gründer Albrecht Metter. Er will mithilfe der Crowd die Internationalisierung vorantreiben.

Kleinanlegerschutzgesetz schränkt Finanzierungsmöglichkeiten für AMERIA ein
Die Ambitionen des Unternehmens werden nur durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebremst. Diese ist für die Einhaltung des Kleinanlegerschutzgesetzes (KASG) verantwortlich, wonach Kampagnen maximal 2,5 Millionen Euro Wagniskapital einsammeln dürfen, bevor sie unter eine Prospektpflicht fallen. Bei allen größeren Kampagnen muss ein Prospekt erstellt und durch die BaFin geprüft werden, was mit hohen Kosten und Bürokratieaufwand verbunden ist.

Im Falle von AMERIA hat sich die BaFin entschieden, das Gesetz besonders eng auszulegen. Das Heidelberger Unternehmen hat bereits eine erfolgreiche Crowdfunding-Kampagne absolviert und dabei 1,1 Millionen Euro Wachstumskapital von 1280 Investoren einsammeln können. Dadurch  könne AMERIA nach Ansicht der BaFin in der zweiten Runde nur noch 1,4 Millionen, statt erneut 2,5 Millionen Euro Wachstumskapital einsammeln. Für das weitere Wachstum des Unternehmens ist diese Begrenzung ein erhebliches Hindernis.

„In anderen Ländern Europas ist es üblich, dass bei der zweiten Finanzierungsrunde erneut bis zu 5 Millionen Euro eingenommen werden können. Aufgrund des Kleinanlegerschutzgesetzes durften wir diesmal aber nur 1,4 Millionen Euro Risikokapital aufnehmen“, meint AMERIA-Gründer Metter. Er musste sich zusätzlich zu den Crowdinvestoren nach einem weiteren Kapitalgeber umsehen.. „Um als Unternehmen aber nicht unterkapitalisiert zu sein, haben wir daher mit der CEMA AG einen größeren Investor, parallel zur Crowd, als Finanzierer gewonnen. Für unsere Investoren ist dies an sich gut – aber gleichzeitig war dies sehr aufwändig.“ (Companisto/mc/hfu)

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