FINMA warnt vor betrügerischen Finanzintermediären

Sie verweist zudem auf aktuelle Schwerpunktgebiete und Vorgehensweisen illegaler Gesellschaften und appeliert schliesslich an die Anleger, Kaufentscheide sorgfältig und nach ausreichender Auseinandersetzung mit Anbieter und Angebot zu treffen. Die Kernaufgabe der FINMA ist es, mit ihrer Tätigkeit die Gläubiger, Anleger und Versicherten sowie die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte zu schützen.


103 Verfahren seit 2009  
Neben ihrer Hauptaufgabe, der Überwachung der bewilligten Institute, vorab der Banken und Versicherungsunternehmen, hat die FINMA die Finanzmarktgesetze auch bei Finanzdienstleistungsunternehmen durchzusetzen, die ohne Bewilligung einer bewilligungspflichtigen Tätkeit nachgehen. Die FINMA wurde im Kampf gegen illegal tätige Finanzintermediäre vom Gesetzgeber mit wirkungsvollen Instrumenten ausgestattet. Das zeigt sich darin, dass die Aufsichtsbehörde seit 2009 103 Verfahren gegen unbewilligte Finanzintermediäre geführt und insgesamt 66 illegal tätige Gesellschaften aus dem Verkehr gezogen, das heisst entweder liquidiert oder in Konkurs gesetzt hat.


Fünf Schwerpunktgebiete
Die FINMA machte in den letzten Semestern fünf Gebiete aus, in denen Anleger schwergewichtig Gelder bei illegal tätigen Finanzintermediären investierten ? und damit häufig verloren. Es handelt sich um die Bereiche Goldhandel, Aktien von Startup-Unternehmen, Investmentgesellschaften und Anlageclubs, Devisenhändler sowie schliesslich Mietkautionen.


Zu hohe Versprechen
Gemeinsam ist den Angeboten von illegalen Anbietern in der Regel, dass die versprochenen Renditen und Leistungen teilweise deutlich über den Vergleichswerten von konventionellen Anbietern liegen. Dies ist für Anleger gerade in einem Umfeld vermeintlich attraktiv, in dem herkömmliche Anlagen wie Sparkonten, Staatsanleihen oder auch Aktien und Fonds eher schwache Erträge abwerfen. Die FINMA stellt fest, dass dieser Effekt gepaart mit oft raffinierten Verkaufspraktiken der Anbieter inländische, vor allem aber auch viele ausländische Investoren ? besonders häufig betroffen sind deutsche Anleger ? dazu bewegt, ihre ersparten Guthaben bei illegal tätigen Finanzintermediären anzulegen.


Keine systematische Überwachung
Da die FINMA diese Gesellschaften eben nicht systematisch und regelmässig überwacht, erfolgen die eingreifenden aufsichtsrechtlichen Massnahmen häufig erst, nachdem die FINMA z.B. durch geschädigte Anleger auf einen Missstand oder eine allfällige illegale Tätigkeit aufmerksam gemacht wurde. Dann ist der Schaden für die Anleger oft bereits entstanden, und die investierten Summen sind verloren. Der Schaden für die Anleger allein der von der FINMA bereits aufgedeckten illegalen Tätigkeiten beläuft sich seit 2009 auf insgesamt gegen 220 Millionen Franken.


Appell an Anleger
Die FINMA appelliert daher an die Anleger, ihre Investitionsentscheide sorgfältig zu treffen und Anbieter und Angebote gut zu analysieren. Der Aufwand abzuklären, ob eine Gesellschaft beispielsweise über die erforderliche Bewilligung verfügt oder eine Dienstleistung bereits in Internetforen oder Konsumentenseiten kritische Reaktionen erfahren hat, lohnt sich. Dadurch können womöglich verlustreiche Investitionen bei einem illegalen oder betrügerischen Finanzintermediär verhindert werden. (finma/mc/ps)

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