Ruedi Noser und Marcel Dobler: Motionen zu Startup-Visa und Arbeitsbewilligungen
Bern – Ständerat Ruedi Noser und Nationalrat Marcel Dobler, haben zwei Motionen eingereicht. Ruedi Noser fordert die Einführung eines Startup-Visums, Marcel Dobler will, dass ausländische Hochschulabsolventen leichter in der Schweiz arbeiten können. Unterstützt werden die Vorstösse von Wirtschaftsverbänden wie ICTswitzerland.
Der amtierende ICTswitzerland-Präsident, Ständerat Ruedi Noser, und der designierte ICTswitzerland-Präsident, Nationalrat Marcel Dobler, haben zwei Motionen eingereicht. Ruedi Noser fordert die Einführung eines Start-up-Visums für ausländische Personen, die in der Schweiz ein Unternehmen gründen und hier arbeiten wollen. Marcel Dobler setzt sich dafür ein, dass gefragte ausländische Master- und Doktorats-Absolventen der kantonalen Universitäten und der ETH/EPFL einfach und unbürokratisch in der Schweiz arbeiten können. Der Dachverband ICTswitzerland unterstützt die beiden Motionen. Sie fördern die internationale Attraktivität des Forschungs- und Investitionsplatzes Schweiz und ermöglichen, dass das Potenzial hochqualifizierter Fachkräfte genutzt werden kann.
Kontingentierung verhindert Zugang von innovativen Personen und hochqualifizierten Experten
Der Forschungs- und Investitionsplatz Schweiz ist mit seinen Spitzenhochschulen, der etablierten Zusammenarbeit zwischen Forschungsinstituten und Industrie sowie den politischen Rahmenbedingungen attraktiv. Die Kontingentierung von Arbeitsbewilligungen für Angehörige aus Drittstaaten verhindert jedoch den Zugang von innovativen Personen und hochqualifizierten Experten, die in der Schweiz Start-ups gründen und ausbauen wollen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche der digitalen Wirtschaft, welche in der Schweiz im Vergleich zur USA, Indien, Israel und China stark ausbaufähig sind.
Ständerat Ruedi Noser fordert in seiner Motion vom Bundesrat die Einführung einer neuen Kategorie von Arbeitsbewilligungen für ausländische Personen, die in der Schweiz ein Unternehmen gründen oder in ein in der Gründung begriffenes Unternehmen investieren wollen. Mit einem unbürokratischen Zulassungsverfahren und möglichst einfachen Zulassungsvoraussetzungen sollen Anreize geschaffen werden, um innovative Köpfe in unser Land zu holen. Denkbare Mindestanforderungen sind ein gültiger Businessplan und der Zugang zu genügend Risikokapital. Die erstmalige Bewilligung soll nur für eine beschränkte Zeit gelten (z.B. zwei Jahre), die Verlängerung soll eng an die Erwerbstätigkeit und den Erfolg (oder die Erfolgsaussichten) der Unternehmung gebunden sein. Personen, die ein derartiges Start-up-Visum erhalten, sollen keinen Anspruch auf Sozialleistungen geltend machen können.
In der Motion von Nationalrat Marcel Dobler wird der Bundesrat aufgefordert, im Rahmen der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) die Voraussetzungen zu schaffen, damit ausländische Masterabsolventen und Doktoranden von universitären Hochschulen der Schweiz aus Bereichen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel einfach und unbürokratisch in der Schweiz bleiben können. Es gilt zu verhindern, dass die hier teuer ausgebildeten jungen Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten das Land verlassen, weil sie aufgrund von ausgeschöpften Kontingenten nach ihrem Abschluss nicht direkt angestellt werden können. (ICTswitzerland/mc/hfu)