Baden – In den letzten zehn Jahren gab es im Schnitt jährlich – alleine am Flughafen Zürich – mehr als 3’000 annullierte Flüge. Gemäss dem EU-Fluggastrecht, welches auch in der Schweiz Anwendung findet, haben Flugpassagiere bei Annullationen oder Verspätungen nebst den üblichen Leistungen wie Rückerstattung, Ersatzflug, Taxi, Hotel oder Verpflegung, Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu EUR 600.
Das neue Portal www.cancelled.ch bietet die Möglichkeit, diese Entschädigung gegenüber der Airline bis zu drei Jahre rückwirkend ohne Kostenrisiko online einzufordern. Das juristisch fundierte Portal wurde vom Schweizer LegalTech-Startup Anemis GmbH entwickelt und setzt die Entschädigungs-Ansprüche von Fluggästen gegenüber den Airlines einfach, unkompliziert und schnell durch. Eine kostenlose Anspruchsprüfung gibt sofort eine erste Einschätzung, ob ein annullierter oder verspäteter Flug anspruchsberechtigt ist und wie hoch etwa die Entschädigung ausfallen könnte.
Team der Anemis GmbH aus Juristen und Informatikern
Ist das Reisegepäck verspätet oder beschädigt ausgeliefert worden oder ging es gar verloren, bietet einem das Portal kostenlos Hilfestellungen an. Als Einzelperson hat man gegenüber Fluggesellschaften geringe Chancen, berechtigte Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Die Airlines bieten einem häufig nur Gutscheine an oder verweisen auf besondere Umstände, die einen Anspruch auf Entschädigung ausschliessen. Diesem Ungleichgewicht wirkt das professionelle Team der Anemis GmbH aus Juristen und Informatikern mit cancelled.ch entgegen. (cancelled.ch/mc/hfu)