Deutschland: Winterreifen in der kalten Jahreszeit – nicht zwangsläufig verpflichtend
Potsdam – Wenn die Tage kürzer und die Temperaturen kälter werden, ist der Winter nicht mehr weit: Obgleich klirrende Kälte und starker Schneefall in Deutschland häufiger eher milden Wintermonaten weichen müssen, sollten Autofahrer frühzeitig an die Winterreifen denken. Die sind aber, anders als oft angenommen, nicht pauschal verpflichtend.
Welche Vorgaben gelten in Bezug auf Winterreifen für den Winter 2024/2025? Wer sich auf Deutschlands Strassen bewegt, muss sich an die Strassenverkehrsordnung halten. Die gibt mit dem § 2 (3a) StVO auch vor, wann Winterreifen zu beziehen sind: Nicht pauschal, sondern situativ. Damit reiht sich die Bundesrepublik Seite an Seite mit vielen unserer europäischen Nachbarn, wo ebenfalls keine generelle Winterreifenpflicht vorherrscht, diese aber in bestimmten Situationen bezogen werden müssen, sofern es die Strassenverhältnisse notwendig machen.
Die Strassenverkehrsordnung bündelt unter dem Begriff «situative Strassenverhältnisse» unter anderem Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte sowie Glatteis – kurzum all die Situationen, in denen das Fahrzeug zwangsläufig auf mehr Grip angewiesen ist, um weiterhin die eigene Sicherheit sowie die der anderen Strassenverkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Da in Deutschland typischerweise selbst bei milden Wintermonaten zumindest sporadisch mit Glätte und Schneefall zu rechnen ist, aber offensichtlich niemand im Wochentakt die Reifen wechseln möchte, lohnt es sich in den allermeisten Fällen im späten Herbst oder frühen Winter auch Winterreifen zu beziehen.
Ausnahmen gibt es da aber ebenso: Motorräder sind ebenso von dieser Regelung ausgenommen wie Nutzfahrzeuge aus der Landwirtschaft und motorisierte Krankenfahrstühle. Der Gesetzgeber begründet die Ausnahmeregelung damit, dass Winterreifen bei derartigen Fahrzeugen keinen Mehrwert liefern würden. Eine detaillierte Darstellung darüber findet sich in der Winterreifenpflicht-Übersicht bei eBay – dort könnte bei Bedarf natürlich auch direkt ein neuer Satz Reifen bestellt werden.
Seit dem 1. Oktober 2024 gelten einige neue Vorschriften
Die eben genannten Regelungen zur situativen Pflicht gelten weiterhin, der Gesetzgeber hat die Rahmenbedingungen und Vorgaben zum 1. Oktober 2024 aber weiter verschärft. So gilt bereits jetzt eine neue Kennzeichnungspflicht: Fortan gelten als Winterreifen nur noch solche, die mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sind. Das Symbol, ein Berg mit einer Schneeflocke, zeigt auf den ersten Blick die Wintertauglichkeit der Reifen an – und erleichtert deren Identifizierung damit auch den Behörden.
Damit ändern sich zugleich die Rahmenbedingungen für M+S-Reifen. Reifen mit der «Matsch und Schnee»-Bezeichnung gelten fortan nicht mehr als wintertauglich und dürfen folglich bei den oben genannten situativen Strassenverhältnissen nicht mehr genutzt werden. Anders verhält es sich mit Ganzjahresreifen, die sowohl das Alpine- als auch das M+S-Symbol tragen – diese sind weiterhin auch bei winterlichen Strassenverhältnissen erlaubt.
Der Gesetzgeber hielt indes an der Regelung fest, dass Winterreifen wenigstens eine Profiltiefe von 1,6 mm mitbringen müssen. Experten empfehlen aber weitaus höhere Werte, normalerweise von 4 mm aufwärts. Derartig tiefere Profile sind folglich nicht vorgeschrieben, können das Sicherheitsniveau während der Fahrt aber steigern. Ebenso verzichtet der Gesetzgeber in der Neuregelung auf ein fixes Datum. Winterreifen müssen also nicht, wie oftmals angenommen, am 1. November bezogen werden – genauso wenig wie sie unbedingt «von O bis O» (von Oktober bis Ostern) am Fahrzeug montiert sein müssen. Wann Winterreifen bezogen werden, obliegt vollends dem Fahrzeughalter – letztlich müssen sie nur bei situativen Strassenverhältnissen schon am Auto sein.
Wer sein Fahrzeug über den Winter gar nicht oder nur auf dem eigenen Grundstück fährt, muss natürlich nicht zwangsläufig Winterreifen beziehen – die Vorgaben gelten nur für öffentliche Strassen, Gelände und Wege.
Welches Bussgeld droht bei Nichteinhaltung?
Bussgelder drohen immer nur dann, wenn einerseits keine Winterreifen am Fahrzeug sind und andererseits situative Strassenverhältnisse wie Glatteis oder Schnee vorliegen. Fahrer müssen dann mit einem Bussgeld in Höhe von 60 Euro rechnen, zudem gibt es noch einen Punkt in Flensburg. Sofern andere Verkehrsteilnehmer durch die eigenen fehlenden Winterreifen behindert werden, steigt das Bussgeld auf 80 Euro, bei Unfällen auf 120 Euro – Fahrzeughalter bekommen zudem ein Bussgeld von 75 Euro und ebenfalls einen Punkt, auch wenn sie selbst nicht gefahren sind.
Eine pauschale Winterreifenpflicht gibt es nicht – dafür aber situativ bedingte Vorgaben
Allgemein sind Winterreifen folglich nicht verpflichtend, zudem gibt es kein fixes Datum für den Wechsel. Wer bei winterlichen Strassenverhältnissen unterwegs ist, darf das dennoch nur mit Winterreifen – zumindest solange die winterlichen Strassenverhältnisse vorhalten und sofern es sich nicht um ein Fahrzeug handelt, das davon ausgenommen ist, wie beispielsweise Motorräder. Neu ist in diesem Jahr die Vorgabe, dass nur noch Reifen mit Alpine-Symbol als wintertauglich gelten. (eb/mc/hfu)