Die Basler Fasnacht ist Kulturerbe der UNESCO
Bern – Die UNESCO hat die Basler Fasnacht in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingetragen. Dieser zweite Schweizer Eintrag folgt auf das 2016 eingetragene Winzerfest in Vevey. Die UNESCO beurteilte die Kandidatur als beispielhaft, wie das Bundesamt für Kultur in einer Mitteilung schreibt. Die Aufnahme auf die Repräsentative Liste verstärkt die Sichtbarkeit des immateriellen Kulturerbes im städtischen Raum und unterstreicht die wichtige Rolle der Sprache, in diesem Fall des Basler Dialekts, bei der Vermittlung dieses Kulturerbes.
Im März 2016 wurde die Basler Fasnacht vom Bundesamt für Kultur (BAK) bei der UNESCO als zweite Schweizer Kandidatur für die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingereicht. Das zwölfte Zwischenstaatliche Komitee für die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes hat nun an seiner Sitzung in Südkorea entschieden, dem Antrag Folge zu leisten.
Die Basler Fasnacht ist eine äusserst vielfältige und lebendige Tradition, die Musik (Trommeln, Pfeifen, Guggenmusiken), mündliche Ausdrucksformen (Schnitzelbänke) und Handwerk (Zuglaternen, Larven, Kostüme) vereint. Mit jährlich fast 20’000 Teilnehmenden und mehr als 200’000 Besucherinnen und Besuchern ist sie ein bedeutendes kulturelles Ereignis für die Basler Bevölkerung. Die Fasnacht ist in vielen Bereichen des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Lebens der Stadt präsent und prägt ihren Geist mit.
Die in enger Zusammenarbeit mit dem Fasnachts-Comité erarbeitete Kandidatur wurde von der UNESCO als exemplarisch gewürdigt, weil sie die Verwendung des Dialekts zur Vermittlung des immateriellen Kulturerbes besonders hervorhebt. Die vorgeschlagenen Bewahrungsmassnahmen werden von der UNESCO befürwortet. Sie betreffen namentlich die Förderung der Teilhabe der jüngeren Generationen durch musikalische Nachwuchsförderung (Trommeln und Pfeifen) oder durch pädagogisches Material für die Basler Schulen.
Schweizer Kandidaturen
Im Oktober 2014 hat der Bundesrat eine Vorschlagsliste von acht Schweizer Traditionen genehmigt, deren Kandidaturen laufend bei der UNESCO für eine Aufnahme auf die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingereicht werden. Auf dieser Vorschlagsliste figurieren neben der Basler Fasnacht das am 2. Dezember 2016 aufgenommene Winzerfest in Vevey sowie das Uhrmacherhandwerk, Schweizer Grafikdesign und Typografie, die Schweizer Alpsaison, der Jodel, die Historischen Prozessionen in Mendrisio und der Umgang mit der Lawinengefahr, dessen Kandidatur im März 2017 eingereicht wurde.
Mit dem Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes will die UNESCO ein Kulturerbe thematisieren und schützen, das weniger mit Bauten oder Räumen zusammenhängt, sondern in erster Linie mit der Zeit sowie mit gemeinschaftlichen Praktiken und gesellschaftlichen Interaktionen. Dieses Erbe umfasst lebendige Traditionen wie mündliche Ausdrucksweisen, darstellende Künste, gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste, Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum sowie Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken. Es widerspiegelt somit die kulturelle Vielfalt und zeugt von der menschlichen Kreativität. (BAK/mc/pg)
Weitere Informationen zur Vorschlagsliste der Schweizer Kandidaturen für das immaterielle Kulturerbe der UNESCO
Weitere Informationen zur Basler Fasnacht auf der Internetseite zu den lebendigen Traditionen der Schweiz
Weitere Informationen zum UNESCO-Übereinkommen von 2003 zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes