Gurlitt-Erbe: Testament ist rechtens
Der 2014 verstorbene Kunstsammler Cornelius Gurlitt.
München – Das Amtsgericht München hat den Antrag der Familie von Cornelius Gurlitt auf Erteilung eines Erbscheins zurückgewiesen. Damit dürfte das Kunstmuseum Bern die rechtmässige Erbin des Kunstschatzes sein.
Nach Angaben eines Sprechers der Cousine von Cornelius Gurlitt hat das Amtsgericht München am 23. März 2015 den Beschluss gefasst, den Antrag der Familie auf Erteilung eines Erbscheins zurückzuweisen. Das bedeutet, dass das Testament des verstorbenen Kunstsammlers gültig ist und das Kunstmuseum in Bern alleinige Erbin der rund 1280 Kunstwerke, der Wohnung in Schwabing sowie des Hauses in Salzburg ist. Laut dem Sprecher wurde die Entscheidung des Amtsgerichts, auf die seit Monaten gewartet wurde, am Donnerstag zugestellt.
«Paranoide Wahnideen»
Der Erbschein, den Uta Werner beantragt hatte, hätte sie und ihren Bruder Dietrich Gurlitt als Erben vorgesehen. Die Familie, mit der der zurückgezogen lebende Gurlitt keinen Kontakt hatte, hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben. Der Psychiater Helmut Hausner war darin zu dem Schluss gekommen war, Gurlitt habe beim Verfassen seines Testaments an «paranoiden Wahnideen» gelitten. Das Testament sei ungültig. Das sieht das Amtsgericht anders.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Laut der Mitteilung des Sprechers wird der Beschluss rechtskräftig, wenn gegen diesen nicht innerhalb einer Frist von einem Monat Beschwerde eingereicht wird. «Die Anwälte von Uta Werner werden die Begründung des Gerichts fachlich prüfen. Anschliessend wird Frau Werner die Entscheidung treffen, ob sie Rechtsmittel einlegt», so der Sprecher. (mc/ps)