Seit 1848 hat die Schweiz eine demokratische Verfassung. Die Ausstellung führt durch 175 Jahre Bundesverfassung und fokussiert dabei auf Grund- und Bürgerrechte. Sie lädt zu einer spielerischen Auseinandersetzung mit dem Grundgesetz der Schweiz, das im Laufe der Zeit mehrfach neu verhandelt wurde und das tägliche Leben bis heute prägt – mehr als man vielleicht denkt.
1848 entstand der Schweizerische Bundesstaat und mit ihm die erste Bundesverfassung das Grundgesetz des Landes und das Herzstück jeder Demokratie. Gleichzeitig wird die Bundesverfassung in der Schweiz vom Stimmvolk stetig weiterentwickelt. Gesellschaftlicher Wandel und politische Konflikte führten zu mehreren Verfassungsrevisionen.
Die Bundesverfassung wurde zwischen Februar und April 1848 in nur 51 Tagen ausgehandelt. Nach den Abstimmungen in den Kantonen setzt die Tagsatzung diese am 12. September 1848 in Kraft. National- und Ständerat werden gewählt, der erste Bundesrat eingesetzt. Diese Geschichte wurde schon oft erzählt. Darum nimmt die Ausstellung im Landesmuseum die Ausbildung der Grund- und Bürgerrechte in den Fokus. Einerseits waren in der ersten Verfassung nur vereinzelt Grundechte wie beispielsweise die Pressefreiheit oder die Religionsfreiheit bereits explizit aufgeführt. Andererseits galten die Bürgerrechte – beispielsweise das Stimm- und Wahlrecht, die Niederlassungsfreiheit oder die Wehrpflicht – zu Beginn lediglich für Männer mit christlichem Glauben.
Jahrzehntelanger Prozesss
Es brauchte jahrzehntelange politische Diskussionen und Streitereien, um die Bundesverfassung zu einem Grundgesetz für eine Mehrheit im Land zu machen. Dazu waren zahlreiche Anpassungen und Ergänzungen und zwei Totalrevisionen nötig. Auf diesem Weg veränderte sich aber nicht nur das Grundgesetz des Landes, sondern – damit verbunden – auch die Staatsform. War der Bundesstaat 1848 noch eine repräsentative Demokratie, wurde er mit der Einführung des fakultativen Referendums 1874 und des Initiativrechts 1891 zur direkten Demokratie.
1971 gestand man auch den Frauen die vollen Bürgerrechte zu. Damit stand die Schweizer Demokratie schlagartig auf doppelt so breiter Basis. Nur drei Jahre später erhielt die Entwicklung der Grundrechte in der Schweiz weiteren Schub. Seit 1974 beeinflusst die Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention die Schweizerische Rechtsprechung massgeblich. Jüngere Grundrechte wie beispielsweise der Schutz der Privatsphäre oder das Recht auf ein faires Verfahren fanden mit der Totalrevision von 1999 den Weg in die Bundesverfassung.
Interaktive Spiele
Die Bundesverfassung beeinflusst das tägliche Leben der Menschen heute stärker, als viele im ersten Moment denken würden. Grundrechte stecken Handlungsspielräume ab und schützen vor unverhältnismässigen staatlichen Eingriffen. In vier interaktiven Spielen können die Besucherinnen und Besucher den Weg zum Bürgerrecht, die Grenzen der Meinungsfreiheit, den Schutz der Privatsphäre oder das Recht auf ein faires Verfahren erkunden.
Gemeinsam mit den Besuchenden blättert das Landesmuseum Zürich durch die bewegte Geschichte der Bundesverfassung und macht spielerisch erlebbar, was es heisst, Grundrechte zu haben oder eben nicht. Denn, die Bundesverfassung ist mehr als ein ehrwürdiges Dokument. Sie ist Teil unseres Lebens und geht uns alle an. In diesem Sinne wünschen wir uns alle: Zum Geburtstag viel Recht! (Landesmuseum/mc)