Lausanne – Der Edelschuhhersteller Louboutin kann sich sein Erkennungszeichen, die roten Sohlen, in der Schweiz nicht schützen lassen. Das Bundesgericht wies eine Beschwerde des französischen Designers gegen einen früheren Bescheid ab, wie es am Freitag mitteilte.
Schliesslich böten auch andere Schuhhersteller hochhackige Damenschuhe mit farbiger Sohle an, hielten die Richter fest. Kundinnen nähmen die roten Sohlen nur als dekoratives Element wahr, nicht als Markenzeichen. Ob die Richter Frauen gefragt hatten, die mehrere Hundert Euro für Louboutin-Schuhe hingelegt hatten, blieb offen.
«Originelle Art der Kennzeichnung»
Louboutin hatte geltend gemacht, dass die leuchtend rote Aussensohle eine originelle Art der Kennzeichnung von High Heels sei und es sich um eine der innovativsten und einzigartigsten Schuhmarken der letzten 25 Jahren handle.
In einigen Ländern sind die roten Sohlen geschützt. Deshalb hat Louboutin billigere Imitatoren verklagt. Die protestierten, und der Streit ging bis vor den Europäischen Gerichtshof. Dort steht ein Urteil noch aus./oe/DP/stb