Musik hören künftig auch während Start und Landung

Musik hören künftig auch während Start und Landung
Tiefere Preise für Pauschalreisen ins Ausland (Foto: © Michael Schütze - Fotolia.com)

Mit dem Smartphone Musik hören oder der Gebrauch von E-Reader sind bei Swiss künftig auch während Start und Landung erlaubt. (Foto: © Michael Schütze – Fotolia.com)

Zürich – Ab 1. Mai 2014 erlaubt die Swiss den Gebrauch von tragbaren elektronischen Geräten während des ganzen Flugs. Dies unter der Bedingung, dass sie sich im „Flugmodus“ befinden – Wireless- und Bluetooth-Funktionen müssen nach wie vor deaktiviert sein, wie die Airline in einer Mitteilung schreibt.

Bisher war der Gebrauch von tragbaren elektronischen Geräten (PED) im „Flugmodus“ aus regulatorischen Gründen ausschliesslich nach Erreichen der Reiseflughöhe erlaubt. Neu können Fluggäste die Geräte im „Flugmodus“ während des gesamten Fluges – vom Start bis zur Landung – benutzen. Zu tragbaren elektronischen Geräten gehören Tablets, E-Readers und Mobiltelefone inklusive privater Kopfhörer.

Notebooks müssen auch künftig sorgfältig verstaut werden
Die einzigen Beschränkungen dieser neuen Richtlinien betreffen den Gebrauch bei Ab- oder Anflüge bei schlechten Sichtverhältnissen. Ausserdem müssen grössere zusammenklappbare elektronische Geräte wie Laptops oder Notebooks während dem Rollen, des Starts und der Landung nach wie vor komplett ausgeschaltet und sorgfältig verstaut werden.

Diese Neuerung beruht auf einer Anpassung der Richtlinien der European Aviation Safety Agency (EASA) vom vergangenen Dezember, welche bereits 2013 analog in den USA von der Federal Aviation Administration (FAA) publiziert wurde. In den vergangenen Monaten hat Swiss die Handbücher des fliegenden Personals sowie die aufgezeichneten Ankündigungen und die Filmsequenzen zur Sicherheit an Bord an die neuen Regelungen für das Startdatum 1. Mai 2014 vorbereitet. Swiss-Passagiere finden zusätzlich detaillierte Informationen zu den neuen Richtlinien im Bordmagazin „SWISS Magazine“.

Diese Entwicklung betrifft ausschliesslich die Nutzung tragbarer elektronischer Geräte und umfasst keine Einführung von Telefonie oder Internet an Bord, schreibt Swiss abschliessend. (Swiss/mc/pg)

 

Schreibe einen Kommentar