Transportunternehmen zahlen 74’000 Franken für Verspätungen im öV

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(Foto: SBB)

Bern – Im ersten Halbjahr seit der Einführung der neuen Fahrgastrechte bei Verspätungen im öV haben Schweizer Transportunternehmen Entschädigungen in der Höhe von 74’000 Franken bezahlt. Rund 79 Prozent der eingereichten Anträge waren gerechtfertigt.

In den ersten sechs Monaten seien 8600 Entschädigungsanträge eingereicht worden, wie Allianz Swiss Pass am Dienstag mitteilte. 6800 Anträgen sei stattgegeben worden. Rund jeder fünfte Antrag sei wegen zu geringer Verspätung, ungültiger Billette oder einem Entschädigungsbetrag von unter fünf Franken zurückgewiesen worden. Das Fazit zur Einführung der Fahrgastrechte falle positiv aus, schrieb die Branchenorganisation des öffentlichen Verkehrs (öV) weiter.

Eine grosse Mehrheit der Reisenden habe als Fahrausweis das Generalabonnement (46 Prozent) oder einen Einzelfahrausweis (42 Prozent) angegeben. Die Hälfte aller Anträge im ersten Halbjahr sei wegen der starken Schneefälle im Januar gestellt worden, da es vielerorts zu Betriebsunterbrüchen gekommen sei.

Die Anzahl der Anträge liege aufgrund der durch die Covid-19-Pandemie verminderten Reisetätigkeit und «guter Pünktlichkeit» im ersten Halbjahr 2021 unter dem erwarteten Volumen.

98 Prozent der Anträge wurden laut Mitteilung online eingereicht. So habe ein Grossteil bereits automatisiert verarbeitet werden können und die Freigabe der Auszahlung sei im Schnitt bereits 20 Stunden nach Einreichung des Antrags erfolgt.

Die Stiftung für Konsumentenschutz twitterte am Dienstag, nun müssten die Reisenden «nur noch Kenntnis davon haben, dass sie bei Verspätungen eine Entschädigung zugute haben».

Für Verspätungen von über einer Stunde
Die neuen Fahrgastrechte im öffentlichen Verkehr sind seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Reisende haben einen Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen von über einer Stunde am Reiseziel. Beträgt die Verspätung über eine Stunde, erhalten Reisende mit Einzel- und Streckenbilletten 25 Prozent des Fahrpreises zurück. Beträgt sie über zwei Stunden, werden 50 Prozent entschädigt. Beträge unter 5 Franken werden gemäss bundesrätlicher Verordnung nicht ausbezahlt.

Auch Abonnementsinhaberinnen und -inhaber werden bei Verspätungen entschädigt. Diese Regelung gilt bei allen öffentlichen Verkehrsmitteln der Schweiz. Die Entschädigungsanträge können online oder an jedem bedienten Verkaufspunkt aufgegeben werden. (awp/mc/ps)

Allianz Swiss Pass

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