(Foto: OBT) 21.Februar 2024 — 07:35 Uhr OBT: Neues Aktienrecht – Pflichten bei Kapitalverlust und Überschuldung Seit einem Jahr sind im Aktienrecht neue Regelungen in Bezug auf drohende Zahlungsunfähigkeit, Kapitalverlust und Überschuldung in Kraft.
(Foto: OBT) 9.Februar 2024 — 07:25 Uhr OBT: Ausschüttung von Zwischendividenden – Voraussetzungen und Abbildung der Gewinnverwendung Das neue Aktienrecht ist seit Beginn dieses Jahres in Kraft.
(Foto: OBT) 6.Oktober 2023 — 07:25 Uhr OBT: Das revidierte Aktienrecht – was ist zu tun? Am 1. Januar 2023 ist das revidierte Aktienrecht in Kraft getreten. Welche Auswirkung hat dies für Ihre Gesellschaft?
(Bild: OBT) 8.Februar 2023 — 07:10 Uhr OBT: Neues Aktienrecht – Aktienkapital in funktionaler Fremdwährung und die Auswirkungen Das Anfang 2023 in Kraft tretende neue Aktienrecht sieht einige Flexibilisierungen im Bereich des Kapitals vor. Dazu gehört auch, dass das Aktienkapital in einer fremden Währung geführt werden kann.
(zvg) 3.Februar 2023 — 07:40 Uhr OBT: Die Aktionärsrechte – nach dem neuen Aktienrecht Grundsätzlich werden im neuen Aktienrecht die Aktionärs- und Minderheitsrechte gestärkt und deren Ausübung erleichtert.
(Bild: zvg) 5.August 2022 — 07:10 Uhr OBT: Die wichtigsten Neuerungen des ab 1. Januar 2023 gültigen neuen Aktienrechts im Überblick Das neue Aktienrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. In diesem der OBT-Beitragsserie zum neuen Aktienrecht werden die wichtigsten Neuerungen der Aktienrechtsrevision und der Handlungsbedarf für private KMU aufgezeigt.
(Image by Gerd Altmann from Pixabay) 11.September 2020 — 11:45 Uhr Rund 200 Unternehmen müssen mehr Kaderstellen mit Frauen besetzen Grosse börsenkotierte Unternehmen mit Sitz in der Schweiz müssen ab Anfang 2021 30% Frauen im VR und 20% in der Geschäftsleitung haben.
23.November 2016 — 16:37 Uhr Aktienrechtsrevision mit Frauenquote geht ans Parlament Im VR grösserer börsenkotierter Gesellschaften sollen mindestens 30% Frauen vertreten sein.
sgv-Direktor und FDP-Nationalrat Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv) 23.November 2016 — 16:12 Uhr sgv zur Revision des Aktienrechts: «übertrieben, realitätsfern, schädlich» «Der Bundesrat hatte lediglich die Aufgabe, die Minder-Initiative gesetzlich umzusetzen. Er hätte es einfach tun können.»