(Bild: © Eccolo / AdobeStock) 2.Dezember 2019 — 11:22 Uhr Referenzzinssatz bei Mieten bleibt bei 1,5 Prozent Für Mieter und Vermieter ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe des Zinssatzes kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch.
(Bild: © Eccolo / AdobeStock) 2.September 2019 — 09:02 Uhr Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen bleibt bei 1,5 Prozent Für Mieter und Vermieter ergibt sich somit kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch.
(Photo by Brandon Griggs on Unsplash) 3.Juni 2019 — 08:52 Uhr Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,5 Prozent Aus dem unveränderten Zinssatz ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch.
(Foto: eccolo - Fotolia.com) 8.April 2019 — 12:55 Uhr Weniger Schlichtungsverfahren zwischen Mietern und Vermietern Bei rund 50% der Fälle kommt es zu einer Einigung zwischen den beiden Parteien.
1.März 2019 — 10:41 Uhr Referenzzinssatz bei Wohnungsmieten bleibt bei 1,5 Prozent Für Mieter und Vermieter ergibt sich daraus kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch.
(Foto: eccolo - Fotolia.com) 3.Dezember 2018 — 09:32 Uhr Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen bleibt bei 1,5 Prozent Für Mieter und Vermieter ergibt sich kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch.
(Foto: eccolo - Fotolia.com) 3.September 2018 — 11:42 Uhr Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,5 Prozent Aus dem Zinssatz ergibt sich für Mieter oder Vermieter kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch.
(Foto: eccolo - Fotolia.com) 1.März 2018 — 14:45 Uhr BWO: Referenzzinssatz für Mieten bleibt bei 1,50% Für Mieter und Vermieter ergibt sich kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch.
(Foto: eccolo - Fotolia.com) 1.Dezember 2017 — 10:50 Uhr Referenzzinssatz für Mieten bleibt bei 1,5 Prozent Für Mieter oder Vermieter ergibt sich damit kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch.
(Foto: eccolo - Fotolia.com) 1.Juni 2017 — 16:20 Uhr Hypo-Referenzzinssatz sinkt auf 1,5 Prozent Für Mietende ergibt sich im Grundsatz ein Senkungsanspruch im Umfang von 2,91 Prozent.