(Photo by Seb Mooze on Unsplash) 17.August 2022 — 11:41 Uhr Bundesrat verschärft Bestimmungen für Flüge mit historischen Luftfahrzeugen Nichtgewerbsmässige Flüge bleiben für Vereinsmitglieder unter Einhaltung einer Karenzfrist von 30 Tagen möglich. Es gilt aber eine Beförderungsbeschränkung.
Bleibt bis auf weiteres am Boden: Ju-52 der Ju-Air. (Foto: Ju-Air) 20.November 2018 — 17:27 Uhr Ju-52 darf vorerst nicht mehr fliegen Das Bazl hat per sofort ein Flugverbot für die zwei in Dübendorf ZH stationierten Ju-52 verfügt.