(Foto von Marcel Eberle auf Unsplash) 1.März 2023 — 08:49 Uhr Referenzsatz für Wohnungsmieten dürfte bald ansteigen Zwar liegt der für die Festlegung der Bestandesmieten mitentscheidende Referenzsatz noch auf rekordtiefem Niveau, doch dürfte sich das im weiteren Jahresverlauf ändern.
(Foto: Pexels) 1.Dezember 2022 — 11:37 Uhr Referenzzinssatz für Wohnungsmieten verbleibt bei 1,25 Prozent Da sich der Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch.
(Photo by Michael (Black) Ritter on Unsplash) 1.September 2022 — 11:29 Uhr Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,25 Prozent Weder Mieter noch Hausbesitzer können einen Anspruch auf Senkung beziehungsweise auf Anhebung des Mietzinses geltend machen.
(Photo by Michael (Black) Ritter on Unsplash) 1.März 2022 — 09:38 Uhr Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,25 Prozent Mieterinnen und Mieter können somit gestützt auf diesen Referenzwert keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen.
(Photo by Cytonn Photography on Unsplash) 1.September 2021 — 08:48 Uhr Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,25 Prozent Auf diesen rekordtiefen Wert war der Satz im März 2020 gefallen.
(Photo by Ján Jakub Naništa on Unsplash) 1.Juni 2021 — 11:18 Uhr Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,25 Prozent Beim unveränderten Zinssatz im Vergleich zum Vorquartal ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch der Mieten.
(Foto: Pixabay) 1.März 2021 — 08:54 Uhr Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,25 Prozent Mieterinnen und Mieter können somit keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen.
(Bild: © Eccolo / AdobeStock) 1.Dezember 2020 — 09:06 Uhr Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mieten bleibt bei 1,25 Prozent Da sich der Zinssatz Da im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch.
(Bild: © Eccolo / AdobeStock) 1.September 2020 — 11:22 Uhr Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mieten bleibt bei 1,25 Prozent Da sich der Zinssatz nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe für Mieter kein neuer Senkungs- und für Vermieter kein neuer Erhöhungsanspruch.
(Bild: © Eccolo / AdobeStock) 2.Juni 2020 — 14:20 Uhr Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,25 Prozent Für Mieter und Vermieter besteht damit kein neuer Anspruch auf Mieterhöhungen oder Mietsenkungen.