Wirtschaftsminister Guy Parmelin. (Screenshot) 4.November 2020 — 14:40 Uhr Selbstständigerwerbende erhalten weiterhin Corona-Erwerbsersatz Die Regelung tritt rückwirkend auf den 17. September 2020 in Kraft. Sie ist bis am 30. Juni 2021 befristet.
(Adobe Stock) 22.April 2020 — 11:31 Uhr Coronavirus: Selbständige erhalten Schonfrist nach Betriebsöffnung Selbständigerwerbende, die ihren Betrieb in den nächsten Wochen wieder öffnen dürfen, haben bis am 16. Mai Anspruch auf Erwerbsersatz.