Unternehmensgründer sehen sich im Verlauf des Gründungsprozesses irgendwann mit der Frage konfrontiert, ein Geschäftskonto zu eröffnen oder nicht. Dabei kommen einige Fragen auf. Die erste Frage ist fast immer diese: Ist das Geschäftskonto überhaupt notwendig oder reicht das Privatkonto aus?
Tatsächlich gibt es zahlreiche Unterschiede zwischen Privat- und Geschäftskonto und es ist nicht immer empfehlenswert, ein Privatkonto als Geschäftskonto zu verwenden.
Worin unterscheidet sich ein Geschäftskonto von einem Privatkonto?
Ein Geschäftskonto ist genauso wie ein Privatkonto ein vollwertiges Girokonto. Das heißt, der tägliche Zahlungsverkehr läuft über das Konto, es hat einen Überziehungsrahmen, die Bank zahlt Zinsen für Guthaben. Es ist jedoch ein spezielles Konto für Gründer und Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen. Für ein Geschäftskonto gelten andere Bedingungen. Die Bank kann Auflagen machen.
Für ein Geschäftskonto spricht in erster Linie die korrekte Trennung von privaten und geschäftlich veranlassten Zahlungen. Insbesondere bei größeren Unternehmen ist es eine Erleichterung für den Steuerberater, wenn Unternehmer die Konten separat führen. Bei einem Geschäftskonto lässt sich jeder Buchung ein Beleg zuordnen. Es ist nicht notwendig, einzelne Vorgänge aus dem Privatkonto herauszusuchen.
Grundsätzlich gilt: Jeder Selbstständige oder Freiberufler sollte ein Geschäftskonto haben. Dabei ist es nicht immer einfach bei der Vielzahl an Kreditinstituten. Der Geschäftskonto-Vergleich von Girokontovergleich.eu kann dabei helfen, das passende Konto zu finden. Umfangreiche Vergleiche, in die verschiedene wichtige Kriterien einfließen, und die wichtigsten Kriterien für die Auswahl des Kontos, zeigen, worauf es bei einem Geschäftskonto ankommt.
Wer braucht wirklich ein Geschäftskonto?
Ein Privatkonto kann ausreichend sein, wenn die Selbstständigkeit zunächst im Nebenerwerb startet. Dabei sind am Anfang die Buchungen überschaubar, die Kosten für ein Geschäftskonto rentieren sich in vielen Fällen noch nicht. Der Unternehmer braucht das Konto, um es auf seinen Rechnungen anzugeben. Selbstständige, die ihr Unternehmen als Haupterwerb anmelden, die viel investieren und hohe Transaktionen durchführen müssen, sollten nicht lange zögern und ein Geschäftskonto eröffnen. Neben dem Vorteil, dass die Buchhaltung damit einfacher ist, gibt es von vielen Banken spezielle Konditionen für Geschäftskunden. Bei Unternehmen mit einer haftungsbeschränkten Rechtsform oder mit Mitarbeitern ist ohnehin ein Geschäftskonto vorgeschrieben.
Als Schweizer Unternehmen ein Geschäftskonto in Deutschland führen
Führt ein Schweizer Unternehmen ein deutsches Geschäftskonto, kann das einige Vorteile mit sich bringen, insbesondere für Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen nach Deutschland. Beispielsweise entfallen die Gebühren im Zahlungsverkehr. Außerdem lässt sich das deutsche Konto als Anlagekonto nutzen.
Die wesentlichen Vorteile im Überblick:
- Zahlungsfrist
SEPA-Überweisungen innerhalb Deutschlands dürfen laut sepa.ch nicht länger als 24 Stunden dauern bis zur Gutschrift auf dem Gegenkonto. Im internationalen Zahlungsverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz kann das durchaus länger dauern, was kontraproduktiv sein kann. - Gebühren
Die Schweiz nimmt zwar am SEPA-System teil, zählt jedoch nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum. Das führt dazu, dass bei Überweisungen nach Deutschland teilweise erhebliche Gebühren anfallen können. Pro Überweisung können das banken- und betragsabhängige Gebühren zwischen acht und zehn Euro sein.
- Anlagekonto
Die Zinsen in der Eurozone sind derzeit sehr niedrig, genauso wie in der Schweiz auch. Ein Eurokonto kann sich als Anlagekonto lohnen, wenn die Bank ein Unterkonto in Form eines Tagesgeldkontos anbietet, das nicht zu schlecht verzinst ist.
- Wegfall der Meldepflicht
Grenzüberschreitende SEPA-Überweisungen sind in Deutschland ab einer Höhe von 12.500 Euro an die Deutsche Bundesbank zu melden. Diese Meldepflicht entfällt, wenn ein Schweizer Unternehmen ein deutsches Bankkonto für Überweisungen innerhalb Deutschlands führt.
Welche Unterlagen sind für die Eröffnung eines Geschäftskontos notwendig?
Je nachdem, ob es sich um eine Einzelunternehmung oder eine Tätigkeit als Freiberufler handelt beziehungsweise je nach Rechtsform gelten unterschiedliche Bestimmungen für die Eröffnung eines Bankkontos. Auf jeden Fall ist ein Identitätsnachweis erforderlich. Wollen mehrere Gesellschafter ein Konto eröffnen, muss jeder Einzelne sich ausweisen und die entsprechenden Dokumente vorlegen. Bei der Eröffnung eines Kontos in der Schweiz stellen die Banken mitunter viele Fragen, die indiskret erscheinen können. Wie auf der Seite von swissbank.org zu lesen ist, sind die Banken gesetzlich dazu verpflichtet, diese Auskünfte einzuholen.