Treufin Reuter: Einsatz einer Holding im Rahmen der Unternehmens-Nachfolge

Unternehmensnachfolge

Die Nachfolgeplanung ist ein integraler Bestandteil der Unternehmensführung.

Zürich – Im Rahmen von Unternehmens-Nachfolgelösungen wird oft die Struktur einer Holding-Gesellschaft verwendet. Was aber hat es genau damit auf sich? Was sind deren Vor-, resp. Nachteile?

Meist hat der Patron sein Unternehmen innert vielen Jahrzehnten und mit viel persönlichem Engagement aufgebaut. Zudem ist es oft so, dass dieses Unternehmen der Haupt-Vermögens- und Einkommensbestand ist. Folgerichtig will der Patron sein Lebenswerk natürlich versilbern, aber auch in gute Hände geben. Der Käufer hingegen hat eine andere Optik. Er steht am Beginn seiner unternehmerischen Tätigkeit. Dabei stehen oft Themen wie die Finanzierung, respektive das Bereitstellen der Liquidität oder auch die Begrenzung der persönlichen Haftung eine massgebende Rolle. Und genau hier kann eine Holding ansetzen um beide Interessenslagen aufeinander abzustimmen.

Definition, Ablauf und Bewertung einer Holding
Besteht der Betriebszweck einer Aktiengesellschaft ausschließlich aus dem Erwerb und der Verwaltung von Beteiligungen, liegt eine Holding vor. Dabei wird oft so vorgegangen, dass der Käufer zunächst seine Holding gründet und alsdann tritt diese Holding als Käuferin des zu übernehmenden Unternehmens auf. Um den Unternehmens-Kauf finanzieren zu können, werden zunächst meist Darlehen in die Holding eingebracht. Diese Darlehen können aus dem eigenen Privat-Vermögen stammen oder aber auch von anderen Geschäfts-Partner oder Banken. In jedem Falle aber wird durch das Dazwischen-Schieben einer Holding die persönliche Haftung begrenzt und diese begrenzte Haftung wird oft als Hauptvorteil angesehen. Somit kann aus Sicht des Käufers folgende Bewertung vorgenommen werden.

Vorteile einer Holding

Nachteile einer Holding

Fazit
Der Einsatz einer Holding-Gesellschaft ist bei einer Unternehmens-Nachfolgelösungen nach wie vor ein probates Mittel. Allerdings ist immer der Einzelfall genau zu prüfen. Daher empfiehlt es sich, die steuerlichen Aspekte vorabzuklären wozu ein sogenanntes Steuer-Ruling (Vorabbescheid der Steuerbehörde) eingeholt werden kann. (Treufin Reuter/mc/hfu)

Treufin Reuter

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